Breitbandausbau nimmt wichtige Hürde

02.06.2022 00:00

Breitband

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, dem 23.05.2022, einstimmig der Vergabe der Ausbauarbeiten für das „Weiße-Flecken-Programm“ an die SachsenEnergie AG zugestimmt. Ziel der Umsetzung des Kreisprojekts ist die Erschließung von Adresspunkten mit weniger als 30 Mbit/s Downloadrate mit schnelleren Breitbandanschlüssen. Vier Unternehmen reichten Teilnahmeanträge für den Bieterwettbewerb ein. Nach Prüfung der Unterlagen musste ein Unternehmen ausgeschlossen werden. Zwei Unternehmen reichten schlussendlich Angebote ein.

„Mit den Beschlüssen haben die Kreisräte einem bedeutenden Infrastrukturprojekt für den Landkreis ihr Votum erteilt“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Mit einer Gesamtsumme von rund 102 Millionen Euro ist es die größte Investition, die je im Kreistag beschlossen wurde. Damit werden in unserer Digital-Landkarte Lücken geschlossen, die auf lange Sicht einen Standortnachteil für Wohn-, aber auch Gewerbestandorte bedeuten würden. Ich bin allen Räten dankbar, dass sie diese Aufgabe einstimmig mittragen.“

Es wurden in Summe sieben Lose mit 3.880 Adresspunkten ausgeschrieben, welche zu Losbündeln West und Ost zusammengefasst wurden. Zum Projekt gehören auch 25 Schulen und 225 Adressen in Gewerbegebieten. Mit der erweiterten Fördermöglichkeit des „Vortriebs auf Basis der Reservekapazität“ können zudem über 7.000 zusätzliche Adressen in das Projekt mit aufgenommen werden, die bereits über 30 Mbit/s verfügen und direkt an der Ausbautrasse liegen.

Zu den Anforderungen an den Auftragnehmer gehört die Erschließung der Schulen im Kreisprojekt mit einem Gigabit/s innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens des „DigitalPakt Schule“.

Für die Durchführung des Projektes werden auf etwa 765 Kilometer Tiefbauarbeiten durchgeführt. Insgesamt sollen dabei etwa 2.850 Kilometer Glasfaserkabel verlegt werden.

Gefördert wird das Projekt zu 90 Prozent durch das Bundesprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der sächsischen Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt rund zehn Millionen Euro.

„Ich danke der Landkreisverwaltung, dass sie diese komplexe Aufgabe gemeinsam mit den Kommunen abgestimmt und die Durchführung übernommen hat“, erklärte der Wilsdruffer Bürgermeister Ralf Rother. „Allein wäre dieses Projekt schwer für die Städte und Gemeinden des Landkreises zu schultern gewesen. So können wir für die Bürger die Lebensqualität spürbar verbessern.“

Der Stolpener Bürgermeister Uwe Steglich ergänzte in seinem Redebeitrag: „Die beste Lösung wäre gewesen, wenn die Kommunikationsunternehmen aus eigenem Antrieb alle Adresspunkte mit schnellem Internet geschlossen hätten. Mit dem Beschluss hat der Kreistag jedoch das Optimum aus der Förderung herausgeholt. Der Landkreis ist durch den Einstieg in das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt in der glücklichen Lage, durch die Änderungen in den Förderbedingungen die Vortriebsmöglichkeit zu nutzen und somit die Zahl der eingebundenen Adressen deutlich zu erhöhen. Andere Kreise, die früher ausgebaut haben, konnten die Förderung ausschließlich für die Adresspunkte unter 30 Mbit/s nutzen.“

Abstimmung mit Städten und Gemeinden im Landkreis für „Graue-Flecken-Projekt“

Der Kreistag hat zudem den Landrat einstimmig ermächtigt, mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Abstimmungen zum weiteren Vorgehen für ein mögliches „Graue-Flecken-Projekt“ im Landkreis zu führen.

Grundlage hierfür wird das Ergebnis eines Markterkundungsverfahrens sein, welches derzeit durch den technischen Berater ausgewertet wird. Hierfür wurden für rund 61.000 Adresspunkte Telekommunikationsunternehmen abgefragt, welche Breitbandversorgung bereits zur Verfügung steht oder in den nächsten drei Jahren durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anliegen wird. Dadurch soll ermittelt werden, welche Adresspunkte nicht über 100 Mbit/s Internetgeschwindigkeit verfügen und gefördert ausgebaut werden dürfen.

Eine Förderrichtlinie zur Kofinanzierung für den investiven Ausbau der „Grauen Flecken“ des Landes soll spätestens im vierten Quartal 2022 vorliegen. Die Antragstellung für die Fördermittel ist bis zum 31.12.2022 möglich. Dies ist auch das Laufzeitende der Förderrichtlinie für die Erschließung der „Grauen Flecken“ des Bundes.

Die Abstimmungen, in den am Markterkundungsverfahren teilgenommenen Städten und Gemeinden, sollen die Basis für die Beschlussvorlage zum Kreistag im Oktober 2022 sein, in dem angestrebt ist, eine mögliche Fördermittelantragstellung für den investiven Ausbau vorzustellen. Hierfür müssen die Kommunen, ähnlich wie beim Kreisprojekt der „Weißen Flecken“, Lose bilden, eine Vereinbarung für den Aufgabenübertrag unterzeichnen und über die Ausgestaltung der Finanzierungsgrundlagen sowie die Details der Kofinanzierungsrichtlinie vom Freistaat Sachsen informiert werden.