Boofen im Nationalpark auch 2025 wieder zeitweise untersagt

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06.02.2025 14:15

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NEWS - Information Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Ab Anfang Februar ist das Freiübernachten im Nationalparkgebiet bis Mitte Juni untersagt.

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni ist zum Schutz der Natur auch im Jahr 2025 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz untersagt. Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten („Boofen“), ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.

In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot vor drei Jahren als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.

Ob die temporäre Sperrung der Boofen im Frühjahr zum gewünschten Erfolg führt, wird derzeit evaluiert. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert und ausgewertet. Die Mitglieder der Projektgruppe Boofen erarbeiten derzeit außerdem eine Handlungs­empfehlung für das Sächsische Umweltministerium, wie das Boofen nach dem Auslaufen der bis dieses Jahr befristeten Regelung mit dem temporären Verbot im Frühjahr in Zukunft langfristig geregelt werden kann. Dazu wird die Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung das Boofen auf ein naturverträgliches Maß begrenzen sollen.

Pressekontakt:

Staatsbetrieb Sachsenforst
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
An der Elbe 4, D-01814 Bad Schandau
Tel.: +49 (0)35022 900 615

Hanspeter.Mayr@smul.sachsen.de 

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