Beschlüsse des Kreistages am 23.05.2022

23.05.2022 00:00

Kreistag

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, dem 23.05.2022, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Neuer Kreisrat verpflichtet

Der Kreistag hat dem Ausscheiden von Klaus-Peter Hanke, Wahlvorschlag Freie Wähler, einstimmig zugestimmt. Für Klaus-Peter Hanke wurde Matthias Heinemann als nachrückender Kreisrat verpflichtet.

Anpassung der Hauptsatzung an Novellierung des Kommunalrechts

Mit einer Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge passte der Kreistag seine rechtlichen Grundlagen an das im Februar beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts an. Die Anpassung betrifft Regelungen über nicht übertragbare Aufgaben des Kreistages, zur Nachtragssatzung sowie zur Eröffnungsbilanz.

Neun-Euro-Ticket wirkt sich auf Schülerverkehr aus

Nachdem Bundestag und Bundesrat der Einführung eines Sondertarifes für den ÖPNV zum monatlichen Preis von neun Euro für die Monate Juni, Juli und August 2022 zugestimmt haben, hat dies auch Auswirkungen auf den Schülerverkehr im Landkreis. Hier profitieren davon etwa 10.000 Schüler, die eine geförderte Schülerbeförderung in Anspruch nehmen. Deren Zeitkarten werden in den drei Monaten auf die neun Euro gemindert.

Die Differenz zwischen Eigenanteil und den tatsächlichen Kosten einer Monatskarte soll den Karteninhabern zu Gute kommen, weswegen in diesem Schuljahr für beide Monate zusammen 12 Euro erstattet werden. Im neuen Schuljahr wird das System auf Selbsterwerb umgestellt und damit eine Erstattung durch den Landkreis nicht mehr notwendig.

Für den Haushalt des Landkreises hat das neue Ticket keine Auswirkungen, da die Verkehrsunternehmen für die beiden Monate nur Zeitkarten mit der geminderten Summe berechnen.

Vergabe der Erschließung der „Weißen Flecken“ an SachsenEnergie AG

Der Kreistag hat einstimmig die Vergabe der Erschließungsarbeiten für die Lose West und Ost an die SachsenEnergie AG beschlossen. Ziel der Umsetzung des Kreisprojekts war die Erschließung der sogenannten „Weißen Flecken“ mit schnelleren Breitbandanschlüssen. „Weiße Flecken“ sind Adresspunkte mit weniger als 30 Mbit/s anliegender Internetversorgung im  Download.  

Im Teilnahmewettbewerb reichten vier Unternehmen Teilnahmeanträge ein. Nach Prüfung der Unterlagen musste ein Unternehmen ausgeschlossen werden. Zwei Unternehmen reichten schlussendlich Angebote ein.

Für die Durchführung des Projektes sind etwa 765 Kilometer Tiefbauarbeiten geplant. Dabei sollen etwa 2.850 Kilometer Glasfaserkabel verlegt werden. Zu den Anforderungen an den Auftragnehmer gehört zudem die Erschließung der Schulen im Kreis mit einem Gigabit/s innerhalb des  vorgegebenen Zeitrahmens des „DigitalPakt Schule“. Es wurden in Summe sieben Lose mit 3.880 Adresspunkten ausgeschrieben, welche zu den Losbündeln West und Ost zusammengefasst wurden. Zum Projekt gehören auch 25 Schulen und 225 Adressen in Gewerbegebieten.

Die Landkreisverwaltung hat die erweiterte Fördermöglichkeit des „Vortriebs auf Basis der Reservekapazität“ genutzt, um über 7.000 zusätzliche Adressen in das Projekt mit aufzunehmen. Hierbei werden Grundstücke, welche bereits über 30 Mbit/s verfügen und direkt an der Ausbautrasse liegen, ebenfalls im Ausbauplan beachtet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 102 Millionen Euro. Das ist die größte Investition, die je im Kreistag beschlossen wurde.

Die Gesamtkosten werden durch das Bundesprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und die sächsische Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ zu 90 Prozent gefördert. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt rund zehn Millionen Euro.

Abstimmung mit Städten und Gemeinden im Landkreis für „Graue-Flecken-Projekt“

Der Kreistag hat den Landrat einstimmig ermächtigt, mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Abstimmungen zum weiteren Vorgehen für ein mögliches „Graue-Flecken-Projekt“ im Landkreis zu führen.

Grundlage hierfür wird das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens sein, welches derzeit durch den technischen Berater ausgewertet wird. Hierfür wurden für rund 61.000 Adresspunkte Telekommunikationsunternehmen abgefragt, welche Breitbandversorgung bereits zur Verfügung steht oder in den nächsten drei Jahren durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anliegen wird. Dadurch soll ermittelt werden, welche Adresspunkte nicht über 100 Mbit/s Internetgeschwindigkeit verfügen und gefördert ausgebaut werden dürfen.

Eine Förderrichtlinie zur Kofinanzierung für den investiven Ausbau der „Grauen Flecken“ des Landes soll spätestens im vierten Quartal 2022 vorliegen. Die Antragstellung für die Fördermittel ist bis zum 31.12.2022 möglich. Dies ist auch das Laufzeitende der Förderrichtlinie für die Erschließung der „Grauen Flecken“ des Bundes.

Die Abstimmungen, in den am Markterkundungsverfahren teilgenommenen Städten und Gemeinden, sollen die Basis für die Beschlussvorlage zum Kreistag im Oktober 2022 sein, in dem angestrebt ist, eine mögliche Fördermittelantragstellung für den investiven Ausbau vorzustellen. Hierfür müssen die Kommunen, ähnlich wie beim Kreisprojekt der „Weißen Flecken“, Lose bilden, eine Vereinbarung für den Aufgabenübertrag unterzeichnen und über die Ausgestaltung der Finanzierungsgrundlagen sowie die Details der Kofinanzierungsrichtlinie vom Freistaat Sachsen informiert werden.

Betreibervertrag für Leistungssportzentrum Altenberg

Die Mitglieder des Kreistages haben einstimmig dem Nutzungs- und Betreiberkonzept des Leistungssportzentrums Altenberg (LSZA) zugestimmt. Zukünftig soll die Wintersport Altenberg (Osterzgebirge) GmbH (WiA) das Zentrum und die angegliederte Dreifeldsporthalle betreiben. Dafür erhält sie im Jahr 2022 200.000 Euro und im nächsten Jahr 437.000 Euro, wovon 320.000 Euro für das Leistungssportzentrum und 117.000 Euro für den Betrieb der Sporthalle geplant sind.

Die bauliche Fertigstellung des LSZA ist im Oktober 2022 geplant. Nach Fertigstellung werden die Gebäude an die WiA zur Betreibung übergeben. Bis voraussichtlich Oktober werden der Probebetrieb der Anlagen und der Einzug der Nutzer erfolgen. Ab November wird das LSZA dann von der WIA nach dem beschlossenen Konzept betrieben.

Verfahren zur Beigeordnetenwahl beschlossen

Die Kreisräte haben einstimmig das Verfahren zur Wahl der Beigeordneten im Herbst 2022 beschlossen. Die aktuelle Amtszeit der beiden Behördenleiter endet am 14.10.2022. Die Ausschreibung der Beigeordneten soll nach der Beschlussfassung des Kreistages zu den Geschäftskreisen mit einer Ausschreibungsdauer von mindestens vier Wochen laufen und spätestens am 08.07.2022 enden.

Die Aufgaben der Landkreisverwaltung werden entsprechend Geschäftsverteilung wie folgt gegliedert. Alle nachfolgend nicht aufgeführten Aufgaben obliegen der Zuständigkeit des Landrates.

Geschäftsbereich 1:

  • Bau,
  • Umwelt,
  • Vermessung und
  • Ländliche Entwicklung.

Geschäftsbereich 2:

  • Soziales,
  • Gesundheit,
  • Ordnung und
  • Jugend.

Die Stellenausschreibungen werden in den nächsten Tagen in den Medien veröffentlicht.

Die Vorlagen können im Ratsinformationssystem unter dem Link https://landratsamt-pirna.more-rubin1.de eingesehen werden.