Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 17.05.2021

17.05.2021 00:00

Symbolbild

In der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 17.05.2021 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Haushalt 2021 beschlossen

In der heutigen Kreistagssitzung wurden nach Änderungsanträgen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 einstimmig beschlossen. Insgesamt hat der Landkreis im Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen von rund 317 Millionen in den Haushaltsplan eingestellt. Davon entfallen ca. 301 Millionen Euro auf die sogenannte „laufende Verwaltungstätigkeit“, d. h. die Auszahlungen für Personal (rund 66,9 Millionen Euro), die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (rund 28,3 Millionen Euro), Auszahlungen für soziale Leistungen (rund 142,3 Millionen Euro) sowie Zuweisungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (rund 16,4 Millionen Euro).

Für das Haushaltsjahr 2021 gelingt es nicht, den gesetzlichen Ausgleich im Finanzhaushalt durch Erwirtschaftung eines positiven Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erreichen. Nach Deckung der Tilgungsleistungen für Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte zeigt sich, dass es dem Landkreis im Haushaltsjahr 2021 nicht gelingen wird, die notwendigen Finanzierungsmittel für Investitionen zu erwirtschaften. Auf die Aufnahme von Krediten soll dennoch im Haushaltsjahr 2021 sowie mittelfristig verzichtet werden. Daher war es eine große Herausforderung, den Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit zu decken. Dies gelingt nur über die Verwendung der vorhandenen planmäßigen Liquidität.

Insgesamt belaufen sich die Auszahlungen für Investitionen auf rund 13 Millionen Euro. Diese werden im Wesentlichen aus pauschalen Investitionszuwendungen und aus zweckgebundenen Zuweisungen für die geplanten investiven Maßnahmen finanziert. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit bilden die Fortführung der begonnenen Baumaßnahmen sowie Maßnahmen zur Schaffung der digitalen Infrastruktur an Schulen in Trägerschaft des Landkreises. Dazu gehören der Ersatzneubau und Sanierung der Schule für Lernförderung Freital, die Schaffung digitaler Infrastruktur im Weißeritzgymnasium sowie im BSZ für Technik und Wirtschaft Pirna, das Leistungssportzentrum und die Rennschlitten- und Bobbahn in Altenberg und die Straßenbaumaßnahmen an der Horkenstraße/Hengstberg in Bannewitz, das Bauwerk 1 der Ortsdurchfahrt Rosenthal sowie die Ortsdurchfahrt Lauterbach.

Die Gesamtverschuldung des Landkreises beträgt am Ende des Haushaltsjahres 2021 voraussichtlich 222,93 Euro je Einwohner. Bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes am 31.12.2024 wird eine Reduzierung dieser Verschuldung auf 189 Euro je Einwohner erwartet. Der Richtwert für die Obergrenze der Verschuldung von 250 Euro je Einwohner wird damit mittelfristig nicht überschritten.
Der Kreisumlagesatz wird unverändert auf 33,9 % festgesetzt.

Der Haushaltsplan wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt und tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich Mitte Juli 2021 in Kraft.


Einführung des Bildungstickets ab 1. August 2021 auf der Zielgeraden

Die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben sich zur Sitzung am 17.05.2021 erneut mit dem Thema „Bildungsticket“ befasst. Sie bestätigten einstimmig die Grundlagen zur Finanzierung des Bildungstickets in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Oberelbe und unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushalts des Freistaates Sachsen zur Mitfinanzierung des Bildungstickets.

In einem ersten Schritt wurde im Kreistag März die Schülerbeförderungssatzung angepasst.
Alle Schüler zahlen ab dem Schuljahr 2021/22 einen Eigenanteil in Höhe von 15 Euro pro Monat. Die Schüler, welche derzeit die ermäßigten Abo-Monatskarten erhalten und in das Bildungsticket wechseln zahlen den Eigenanteil für 12 Monate im Schuljahr, alle anderen berechtigten Schüler zahlen den Eigenanteile für maximal 11 Monate.

Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf geförderte Schülerbeförderung haben, können das Bildungsticket direkt bei den Verkehrsunternehmen beantragen und zahlen ebenfalls monatlich 15 Euro. Damit wird die Gleichbehandlung aller Schüler mit einem Anspruch auf das Bildungsticket hergestellt.

Der Landkreis wird nun die entsprechenden Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen zu den Ausgleichsleistungen zum Bildungsticket abschließen. Mit dem Kreistagsbeschluss konnte ein weiterer Punkt auf dem Weg zur Einführung des sächsischen Bildungstickets zum 1. August 2021 erfüllt werden.


Radverkehrskonzeption

In seiner Sitzung am 17.05.2021 beschloss der Kreistag einstimmig die Radverkehrskonzeption für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Erarbeitet wurde sie vom ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH.

Die Konzeption bildet nun die Grundlage für die Förderung baulicher Maßnahmen von Radverkehrsanlagen und ermöglicht damit Verbesserungen der Infrastruktur.

Die Radverkehrskonzeption gilt gleichermaßen für den Landkreis und die Kommunen.
Die Erarbeitung erfolgte unter breiter Beteiligung. Die Kommunen sowie alle Schulen des Landkreises wurden mehrfach befragt und zu radverkehrsrelevanten Themen um ihre Stellungnahme gebeten.

Weitere Informationen zu diesem Thema ergehen in einer separaten Pressemitteilung.

Die Projekterstellung wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) und mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mit 60 % gefördert.


Kreistagsbeschlüsse zum Thema Klimaschutz

Der Kreistag hat auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts des Landkreises sowie – nach einem Änderungsantrag der CDU- sowie Freie Wähler-Fraktion – die Einstellung eines Klimamanagers beschlossen.

Das Klimaschutzkonzept bietet die Chance, einen selbstgewählten Handlungsrahmen für den Landkreis zu definieren, der Grundlage für eine mögliche Förderung konkreter, daraus abgeleiteter Einzelprojekte ist. Bestandteil der Fortschreibung ist eine Evaluierung der Fortschritte seit dem Klimaschutzkonzept 2014, etwa bei der energetischen Gebäudesanierung oder bei der Erzeugung regenerativer Energien.
 
Zu den Aufgaben des Klimamanagers werden u. a. die Koordinierung der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts und der Aufbau eines Energiemanagements für die landkreiseigenen Liegenschaften sein.