Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 11.10.2021

12.10.2021 00:00

Symbolbild

In der Sitzung des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
 
Neuer Kreisrat
 
Aufgrund seiner neuen Funktion als Präsident des Sächsischen Rechnungshofes ist Herr Jens Michel aus dem Kreistag ausgeschieden. Als neuer Kreisrat des Wahlvorschlagsträgers CDU ist Herr Mirko Biebaß vereidigt worden. Zudem ist Frieder Haase für die Freien Wählern als Kreisrat für Christian Walter nachgerückt.
 
Bereichsplan für den Rettungsdienst
 
Nach intensiver Vorbereitung und Verhandlungen mit den Krankenkassen wird durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein neuer Rettungsdienstbedarfsplan auf den Weg gebracht.
 
Mit den geplanten Änderungen soll sich die Hilfsfrist in der Notfallrettung zukünftig wesentlich verbessern. Es besteht das Ziel, dass die Hilfsfrist in 95 Prozent der Einsätze der Notfallrettung eingehalten wird. Nachdem sich die Hilfsfristwerte in den vergangenen Jahren zwar stetig verbessert haben – 2015 lagen sie noch bei 75 Prozent - stagniert sie gegenwärtig bei einem Erfüllungsgrad von 82 Prozent. Dies ist auch auf sich stetig ändernde Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Witterung, Straßenbaustellen, Verkehrsdichte, veränderte Transportwege in Kliniken, Einsatzzahlen sowie Einsatzdauer zurückzuführen. Daher müssen die rettungsdienstlichen Kapazitäten regelmäßig überprüft und angepasst werden.
 
Mit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan werden neun zusätzliche Rettungswagen und ein zusätzlicher Krankenwagen in Betrieb genommen. Dies stellt die seit 1990 umfangreichste Erhöhung der Anzahl der Rettungswagen dar. Der Landkreis verfügt damit über insgesamt 35 Rettungswagen, die bedarfsabhängig auf 19 Rettungswachen verteilt werden.
 
Die Vorhaltezeiten der Rettungswagen werden insgesamt um 24 Prozent erhöht. Vielfach handelt es sich dabei um eine Verlängerung der Vorhaltung bestehender Rettungswagen von bisher 06:00 - 18:00 Uhr auf 06:00 - 22:00 Uhr oder um zusätzliche Rettungswagen.
 
Zwei neue Rettungswachen-Außenstellen erhöhen zukünftig die Rettungswachen-Dichte von bisher 17 auf 19 Rettungswachen und sollen ebenfalls die Hilfsfristwerte verbessern helfen.
Die Umsetzung der vorgesehenen Änderungen beginnt am 1. Januar 2023 und soll bis zum 1. August 2024 abgeschlossen sein.
 
Es wird ab 2024 mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. vier Millionen Euro gerechnet.
 
Der Kreistag stimmte der Vorlage einstimmig zu.
 
Neuvergabe Notfallrettung und Krankentransport
 
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge enden zum 31. Juli 2024 die gegenwärtig mit sechs Leistungserbringern geschlossen Leistungsverträge zur Durchführung des Rettungsdienstes. Daher wurde mit der Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung begonnen. Der Kreistag beschloss die Neuvergabe von Leistungen des Rettungsdienstes auf Basis eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb mehrheitlich.
 
Verkehrsleistungen auf der Kirnitzschtalbahn
 
Der Kreistag hat die Vergabe der Verkehrsleistungen auf der Kirnitzschtalbahn als Inhouse-Vergabe mehrheitlich beschlossen. Mit dieser Entscheidung hat der Kreistag die Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH in Form einer Dienstleistungskonzession aufgehoben. Hintergrund dafür ist hauptsächlich die Entwicklung der Erlössituation auf der Kirnitzschtalbahn, denn neben unvorhersehbarer Naturereignisse, wegen denen der Betrieb der Kirnitzschtalbahn auch in der Vergangenheit schon oftmals eingestellt werden musste, wirkt sich die Corona-Pandemie auch weiterhin auf die Fahrgastnachfrage aus. Mit einer anteiligen finanziellen Unterstützung des Landkreises kann der Betrieb der Kirnitzschtalbahn ab dem 1. Dezember 2021 für weitere 15 Jahre sichergestellt werden.
 
Der Kreistag hat den Inhalt des öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH für die Erbringung der Verkehrsleistungen auf der Kirnitzschtalbahn in Form eines Nettovertrages beschlossen. Neben der Betrauung der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH zum Betrieb der Kirnitzschtalbahn für die kommenden 15 Jahre werden unter anderem Regelungen zur Finanzierung, zu Qualitätsstandards und zur Zusammenarbeit getroffen. Der Vertragsabschluss wird unter die aufschiebende Bedingung der Veröffentlichung der Berichtigung der Vorabbekanntmachung gestellt, welche sich aus der Änderung der Direktvergabeart ergibt.
 
Fortschreibung des Teilschulnetzplanes
 
Der Kreistag hat die Fortschreibung des Teilschulnetzplanes allgemeinbildende Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges beschlossen. Die Fortschreibung ist die erste vollumfängliche Fortschreibung des Schulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seit zehn Jahren. Hinsichtlich der notwendigen Änderung des Sächsischen Schulgesetzes hatte das SMK ein Moratorium erlassen, aufgrund dessen die Fortschreibung der Schulnetzpläne ausgesetzt wurde. Eine weitere Verschiebung um ein Jahr wurde vom Freistaat aufgrund der Corona-Pandemie eingeräumt.
 
Bei der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes stand die Landkreisverwaltung vor der Herausforderung, die seit einigen Jahren auftretende Suburbanisierung in die Städte und Gemeinden um die Landeshauptstadt Dresden zu berücksichtigen. Die Verwaltung analysierte mithilfe von Statistiken der Landeshauptstadt Dresden das Wanderungsverhalten und entwickelte für ausgewählte Städte und Gemeinden eine modifizierte Schülerprognose. Grundlage der modifizierten Schülerzahlprognosen sind die von Städten und Gemeinden geplanten Wohngebiete. Dadurch erhofft sich die Verwaltung eine bessere Planung der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen in den Städten und Gemeinden um die Landeshauptstadt.
 
Das neue Sächsische Schulgesetz setzt das Einvernehmen und nicht mehr nur das Benehmen zur Fortschreibung des Teilschulnetzplanes mit den öffentlichen Schulträgern voraus. Insgesamt musste das Einvernehmen mit 29 Städten und Gemeinden hergestellt werden. Mit Ausnahme der Stadt Stolpen haben alle Städte und Gemeinden, die Schulträger sind, ihr Einvernehmen erklärt. Konkret betrifft die Versagung des Einvernehmens den Teil Oberschulen. Die Landkreisverwaltung geht nach einer ersten Prüfung des Sachverhaltes davon aus, dass die Versagung des Einvernehmens der Stadt Stolpen rechtswidrig ist. In der Stellungnahme der Landkreisverwaltung an das SMK wird aus diesem Grund die Ersetzung des Einvernehmens der Stadt Stolpen beantragt.
 
Neben Stolpen versagten auch die Stadt Tharandt und die Gemeinde Dorfhain ihr Einvernehmen zur Oberschule Klingenberg. Da der Schulträger der Oberschule Klingenberg die Gemeinde Klingenberg ist, war die Zustimmung von Tharandt und Dorfhain für den Beschluss nicht notwendig.
Der Kreistag stimmte der Vorlage mehrheitlich zu.
 
Änderung der Finanzierung zur Umsetzung Digitalisierung Schulen in Trägerschaft des Landkreises
 
Der Kreistag hat in Abänderung der Beschlusslage aus dem Jahr 2020 die Finanzierung in Bezug auf die Umsetzung der Maßnahmen zur Digitalisierung in den elf Schulen in Trägerschaft des Landkreises die finanziellen Eigenmittel aufgestockt. Dem Landkreis steht für die Digitalisierung in den Schulen ein Budget in Höhe von 3,3 Millionen Euro zur Verfügung. Zur auskömmlichen Finanzierung des geplanten Digitalisierungskonzeptes des Landkreises werden bis 2024 Eigenmittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro in die Digitalisierung seiner Schulen investiert. Der Beschluss über die Mittelaufstockung erfolgte einstimmig.
 
Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen aus dem Budget 2100 – Jugendamt
 
Steigende Personalkosten in den teilstationären und stationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Corona-bedingte Fallzahlsteigerungen führten zu einer Überschreitung des Planansatzes des Jugendamtes. Neben den Folgen und Unsicherheiten der Corona-Pandemie ist im Juni 2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft getreten, was nun die gesetzliche Grundlage für weitere Leistungen ist.
 
Das Jugendamt hat mit umfangreichen Steuerungsmaßnahmen auf die Fallzahl- und damit Kostensteigerungen reagiert und umfassende Controlling-Instrumente eingeführt, die sowohl die Fallsteuerung als auch die Gesamtsteuerung betreffen. Der Kreistag beschloss einstimmig in der heutigen Sitzung darüber hinaus im Budget des Jugendamtes überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 5,2 Millionen Euro und Mehrauszahlungen in Höhe von 5 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2021.