Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 04.02.2019

05.02.2019 00:00

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2019/2020

Erstmals seit vielen Jahren ist es dem Kreis damit wieder gelungen, einen Doppelhaushalt für zwei Haushaltsjahre aufzustellen, welcher für den Landkreis selbst, aber auch für dessen Trägerlandschaft eine hohe Planungssicherheit bringt.

Insgesamt sind in den Haushaltsjahren 2019/2020 Auszahlungen i. H. v. 328/366 Millionen Euro in den Haushaltsplan eingestellt. Davon entfallen rd. 309/340 Millionen Euro auf die sogenannte „laufende Verwaltungstätigkeit“, d. h. Auszahlungen für Personal (knapp 63/64 Millionen Euro), Sach- und Dienstleistungen (rd. 27/28 Millionen Euro) sowie soziale Leistungen (rd. 151/182 Millionen Euro).

In beiden Haushaltsjahren werden die gesetzlichen Anforderungen an den Haushaltsplan erfüllt. Zur Ko-Finanzierung von Investitionen stehen in beiden Planjahren insgesamt rd. 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Bewältigung der geplanten Investitionen mit knapp 16/23 Millionen Euro ist der Kreis daher auf Fördermittel angewiesen.

Schwerpunkte der Investitionstätigkeit bilden die Fortführung der begonnenen Baumaßnahmen aus den sogenannten „Brückenpaketen“ des Freistaates (z. B. Sanierung des Weißeritzgymnasiums sowie der Förderschule in Freital), die Sportanlagen in Altenberg (Leistungssportzentrum und Rennschlitten- und Bobbahn), der Straßenbau sowie die Ausstattung der Schulen. Damit werden  auch weiterhin die Prioritäten bei der Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur gesetzt.

Auf die Aufnahme von Krediten soll dennoch sowohl in den Haushaltsjahren 2019/2020 als auch mittelfristig verzichtet werden. Verfügbare Mittel sollen zunächst in die Tilgung fließen, um die langfristige Belastung aus dem Kapitaldienst zu minimieren.

Wichtiges Finanzierungsmittel für den Landkreis stellt die Kreisumlage dar, über welche er die kreisangehörigen Gemeinden an der Finanzierung der Kreisaufgaben beteiligt. Der Haushaltsentwurf sah hierfür noch einen Kreisumlagesatz von 34,2 % vor. Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Landeshaushaltes und einem geänderten Zuweisungsverfahren vom Land an die kommunale Ebene wurde der Umlagesatz nunmehr auf 33,9 % festgesetzt. Damit werden die kreisangehörigen Gemeinden in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt mit 1,9 Millionen Euro entlastet.

Neben der Anpassung des Kreisumlagesatzes hat der Kreistag einem Änderungsantrag zur Aufnahme der grundhaften Sanierung der Burg Hohnstein in die mittelfristige Finanzplanung mehrheitlich zugestimmt. Damit können die Jahre 2019/2020 zur weiteren Planung und Vorbereitung der Maßnahme genutzt werden. Ein weiterer Änderungsantrag betraf die im HSK verankerte Erhöhung der Elternanteile für die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2020/21, die durch den Kreistag mehrheitlich abgelehnt wurde. 

Dem Antrag für die Suchtberatung zusätzliche Finanzmittel im Haushalt bereitzustellen, gaben die Kreisräte ebenfalls ihre Zustimmung.

Mit den vorgenannten Änderungen wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2019/2020 in der heutigen Kreistagssitzung mehrheitlich beschlossen.

Der Haushaltsplan muss nun der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden und wird nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt voraussichtlich Mitte April 2019 in Kraft treten.

 

Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Oberelbe

Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) ist per Gesetz zur Aufstellung eines Nahverkehrsplanes sowie dessen regelmäßiger Fortschreibung verpflichtet. Den Kreisräten lag der Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, welcher in enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern vor Ort erarbeitet wurde, vor.

Der Nahverkehrsplan als grundlegendes Planungsinstrument sichert die ganzheitliche Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und ist somit Ausgangspunkt und Grundlage für alle weiteren Detailplanungen im Nahverkehrsraum Oberelbe.

Er bestimmt die Art und den Umfang der Verkehrsbedienung. Es werden Planungsziele für die Linienführung und die Verbesserung der Verknüpfungen der Verkehrsarten abgeleitet. Er dient damit der Sicherung der Nahverkehrsbedienung für die Bevölkerung und der effizienten Abstimmung zwischen den einzelnen Verkehrsarten, wie Schienenpersonennahverkehr, Bus und Straßenbahn. Vier Themenschwerpunkte in der neuen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sind die Konzeptionen zum SPNV-Zielnetz 2030, zum PlusBus-Netz, zum P+R-Konzept und zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV.

Der Kreistag beauftragte die Verwaltung gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Oberelbe die vorhandenen Angebote regelmäßig auf Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen und erkennbare finanzielle Spielräume für die Schaffung von zusätzlichen Angeboten einzusetzen.

Unter Beachtung dieser Ergänzung bestätigte der Kreistag die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes einstimmig und verwies ihn zur Beschlussfassung an die Verbandsversammlung des ZVOE im Sommer 2019.

2. Teilstellungnahme zum geänderten Entwurf der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans

Im Zuge der im vergangenen Jahr erfolgten Auslage des Regionalplanentwurfes, welche zu erheblichen Änderungen führte, ist auch der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Stellungnahme als ein Träger Öffentlicher Belange aufgefordert.

Bereits im Dezember 2018 beschäftigte sich der Kreistag mit der Teilstellungnahme zur Windenergienutzung. In der Sitzung am 4. Februar 2019 wurde den Kreisräten die Stellungnahme zu den weiteren Themen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der überwiegende Teil der Hinweise, Anregungen und Forderungen bezieht sich auf die Änderungen des geänderten Entwurfes im Vergleich zum Regionalplanentwurf von September 2017.

Von der Stellungnahme zum ersten Entwurf (09/2017) wurden z. B. folgende Forderungen erneut aufgegriffen:

  • Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für die Festungsbahn Königstein
  • Aufnahme eines Grundsatzes Industriebogens Oberelbe und der damit verbundenen Entwicklung über den Eigenbedarf hinaus

Des Weiteren wird die Aufnahme der Vorschlagsvariante der Bürgerinitiative „Basistunnel nach Prag“ für die Neubaustrecke Dresden – Prag und die damit einhergehende Erweiterung des Trassenkorridors im Regionalplan angeregt, um vorsorglich Zielabweichungs- oder Planänderungsverfahren zu vermeiden.
 
Der Kreistag beauftragte die Verwaltung das Projekt Festungsbahn Königstein als Teilprojekt im Rahmen der Verkehrsberuhigung Hintere Sächsische Schweiz in seiner regionalen Bedeutsamkeit in der Stellungnahme nochmals besonders herauszuheben.
 
Die Stellungnahme wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzung einstimmig beschlossen.
 
 
Änderung der Schülerbeförderungssatzung
 
Die Änderung der Schülerbeförderungssatzung wurde durch den Kreistag am 05.11.2018 einstimmig zur weiteren Vorberatung in die Ausschüsse verwiesen.
 
Für die Schülerbeförderung von rund 12.700 Schülern entstehen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Jahr 2018 Aufwendungen von rund 7 Millionen Euro. Durch die anteilige Übernahme der Kosten durch die Eltern werden knapp 2 Millionen Euro an Einnahmen erzielt. 
 
Die derzeit gültige Schülerbeförderungssatzung wird seit dem Schuljahr 2009/10 angewandt.
Neben redaktionellen Änderungen wurde die Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung notwendig auf Grund veränderter Rahmenbedingungen, wie z. B. die Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes.
 
Die neue Schülerbeförderungssatzung beinhaltet unter anderem die folgenden Änderungen:

  • Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung für Fahrten zum Praktikum auch für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres und Fachoberschüler (zweijährig)
  • Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres und des Berufsvorbereitungsjahres unter Beachtung des gewählten Berufsfeldes
  • Anpassung der Höchsterstattungsbeträge von 440 Euro auf 575 pro Jahr.

 
Der Eigenanteil an der Schülerbeförderung verändert sich durch die Satzungsänderung nicht, er beträgt zurzeit 16 Euro pro Beförderungsmonat und wird für maximal 11 Monate im Schuljahr erhoben.
 
Der Kreistag beschloss einstimmig die geänderte Satzung, welche zu Beginn des Schuljahres am 1. August 2019 in Kraft tritt.
 
Hinweis:
 
Anträge auf geförderte Schülerbeförderung, welche beim Landratsamt für das Schuljahr 2018/19 eingehen, werden vollständig nach der bis zum 31.07.19 geltenden Satzung abgewickelt. Für Anträge, welche ihre Gültigkeit ab dem Schuljahr 2019/20 haben, ist die neue Schülerbeförderungssatzung anzuwenden. Schüler, die bereits einen Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung besitzen, behalten diesen unter Beachtung der Bestimmungen der derzeit noch geltenden Satzung bis zum Ende des Schulbesuchs dieser Schulart.
 
 
Verbesserungen der rettungsdienstlichen Versorgung geplant
 
Mit der Anpassung der Rettungsdienstbedarfsplanung (Bereichsplan Rettungsdienst) werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um zukünftig im rechtselbigen Stadtgebiet von Pirna (Pirna-Copitz) eine neue Rettungswache errichten zu können. Durch die Umsetzung eines vorhandenen Rettungswagens wird von dieser Rettungswache aus eine schnellere rettungsdienstliche Versorgung für Teile der Stadt Pirna und des Umlandes erreicht.
 
Außerdem soll 2019 in der Gemeinde Lohmen ein Rettungswachen-Tagesstützpunkt in Betrieb genommen werden. Hierzu soll ein Rettungswagen der Rettungswache Stolpen umgesetzt werden. Die Rettungswache Stolpen wird weiterhin mit einem ganztägigen Rettungswagen betrieben.
 
Der Beschluss des Kreistages erfolgte einstimmig.
 
 
Abberufung der Geschäftsführerin der Grundstück- und Verwaltungsgesellschaft Sächsische Schweiz mbH (GVS)
 

Margitta Gärtner, Geschäftsführerin der Grundstück- und Verwaltungsgesellschaft Sächsische Schweiz mbH (GVS), bat aus persönlichen Gründen um vorzeitige Abberufung von ihrer Tätigkeit. Daraufhin erfolgte in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Neuausschreibung der Stelle. Bis zum 8. Februar können sich Interessierte um diese Stelle bewerben. Die Stellenausschreibung ist unter: www.landratsamt-pirna.de/ausschreibungen.html zu finden.
 
In der kommenden Kreistagssitzung im April 2019 soll eine Beschlussvorlage zur Berufung eines neuen Geschäftsführers eingebracht werden. Margitta Gärtner war seit Juli 2015 als Geschäftsführerin der GVS tätig.
 
Der Kreistag stimmte der Abberufung von Frau Gärtner zum nächstmöglichen Zeitpunkt einstimmig  zu.
 
 
Abberufung eines Radwegewartes
 
Der Landkreis hat für die Betreuung des touristischen Wegenetzes ehrenamtliche Kreis- und Radwegewarte bestellt. Dabei sind für die Betreuung des Wanderwegenetzes fünf Kreiswegewarte und für die Betreuung des Radwegenetzes zwei Radwegewarte tätig.
 
Herr Dietmar Dirscherl bat aus persönlichen Gründen um die Abberufung von seinem Ehrenamt als Radwegewart für das Gebiet der Sächsischen Schweiz. Der Kreistag stimmte seinem Anliegen zum 1. Februar 2019 einstimmig zu.
 
Dietmar Dirscherl wurde durch den Kreistag im Dezember 2013 berufen.
 
Wer Interesse hat, ehrenamtlich als Radwegewart tätig zu werden, kann seine Bewerbung beim Landratsamt einreichen. Weitere Informationen sind unter www.landratsamt-pirna.de/47123.htm erhältlich.