Landratsamt erteilt Baugenehmigung für die Burg Hohnstein

A-Z

06.03.2025 15:30

Symbolbild Burg Hohnstein

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat der Stadt Hohnstein am 6. März 2025 die Baugenehmigung für die Sanierung und den Umbau des Gebäudeensembles der Burg Hohnstein erteilt.

Das Bauvorhaben unterteilt sich in die drei Bauabschnitte „Burggarten“, „Oberer Burghof“ und „Altes Schloss“. Der Beginn der Bauarbeiten im Bereich des Burggartens wurde mit dem ersten Spatenstich am 21. August 2024 bereits eingeleitet. Die Einrichtung der Baustelle und Baufeldfreimachung konnten so auf Grundlage einer vorgezogenen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung im Dezember 2024 abgeschlossen werden.

„Ich freue mich, dass die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt waren, um jetzt die Baugenehmigung zu erteilen. Damit ist eine entscheidende Voraussetzung erfüllt, dass die Arbeiten starten können. Die zweite Bedingung betrifft den Erhalt der für Herbst angekündigten Fördermittel vom Bund“, so Landrat Michael Geisler.

Die Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben Sanierung Burg Hohnstein steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Landesdirektion Sachsen für die jeweils abschnittsweise Baufreigabe ihr naturschutzrechtliches Einvernehmen erteilt. Ohne dieses Einvernehmen käme es zu weiteren Verzögerungen des Bauvorhabens.

Die geplanten Maßnahmen umfassen die Sanierung und den Umbau des Torhauses, des Kornspeichers und des Oberen Schlosses, weiterhin die Sanierung und den teilweisen Neubau des Mittleren Schlosses, die Renovierung des Pavillons und der Alten Wache sowie den Ersatzneubau des Bühnengebäudes im unteren Burggarten und des Servicegebäudes am Parkplatz.