Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest und Verhinderung der Verbreitung - Jeder kann mitwirken

07.06.2021 00:00

Wildschwein

Die Afrikanische Schweinepest ist seit Herbst 2020 von Polen kommend nach Deutschland in Brandenburg und Sachsen durch infizierte Wildschweine eingetragen worden. In Sachsen sind mittlerweile die Landkreise Görlitz und Bautzen von Restriktionszonen betroffen. Oberstes Ziel ist die schnelle Bekämpfung und die Früherkennung bei Wildschweinen, um den Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern.

Diese nur für die Schweine hoch fieberhaft verlaufende und ansteckende Seuche wird auf zwei Wegen übertragen: Von Schwein zu Schwein durch Aufnahme infizierter Körperflüssigkeiten oder durch Aufnahme von infizierten Speiseabfällen. Der Erreger ist in der Umwelt und im Fleisch sehr stabil und bleibt über Monate ansteckend.

Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen jeglicher Art (auch aus privaten Haushalten) an Tiere ist deshalb gesetzlich verboten.

Speisereste (Essensreste, belegte Brote, Knochenabfälle u. ä.) gehören nicht auf den Misthaufen bzw. in den Hühnergarten! Solche Abfälle sind im privaten Haushalt über den Restmüll und bei Gewerbetreibenden in den Tonnen einer dafür zugelassenen Entsorgungsfirma zu entsorgen.

Die Jägerschaft unterstützt das Veterinäramt durch Beprobung und Bergung von tot aufgefundenen oder überfahrenen Wildschweinen bereits tatkräftig.

Jeder kann mithelfen, einen eventuellen Eintrag der Seuche früh zu erkennen. Bei Sichtung toter Wildschweine (auch Unfallwild) ist das Veterinäramt umgehend zu informieren. Wichtig ist die Mitteilung der genauen Lage des Fundes.

Bei privater oder landwirtschaftlicher Schweinehaltung gilt:

  • Zur Verhütung der Einschleppung der ASP in Haustierbestände ist es zwingend erforderlich, dass jeder Halter seine Tiere durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen schützt.
  • Es ist unerlässlich, die Hygienevorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung einzuhalten (u. a. Schadnagerbekämpfung, Beseitigen von Futterresten, Futter und Einstreu „wildschweinsicher“ lagern, Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion etc.).
  • Vermehrte Todesfälle sind mit dem Bestandstierarzt abzuklären und dem Veterinäramt zu melden.
  • Auch Minipigs o. ä. sind von dieser Seuche betroffen. Plötzliche Todesfälle müssen über den Tierarzt abgeklärt werden.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärdienst
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501-515 2423
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de