Adolf-Tannert-Schule Hohnstein mit Förderschwerpunkt Lernen Pressemitteilung zu Brandschutz-Sofortmaßnahmen

A-Z

11.07.2025 12:20

Symbolbild

 

In der über zwanzigjährigen Schulnutzung hat die Stadt Hohnstein als Eigentümerin und Vermieterin im Schulgebäude nur einmal im Jahr 2017 Investitionen in die Verbesserung des Brandschutzes getätigt, wobei nicht alle Maßnahmen des damaligen Brandschutzkonzeptes umgesetzt wurden. In den letzten Jahren hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Mieter die Stadt Hohnstein deshalb mehrfach aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Bei der turnusmäßigen Brandverhütungsschau im Mai dieses Jahres wurde nun festgestellt, dass die fehlenden Prüfungen der veralteten Elektroanlage und sicherheitstechnischen Anlagen sowie unzureichende technische Anlagen zur Branderkennung und -alarmierung einen sicheren Schulbetrieb nicht mehr zulassen. Den zeitnah umsetzbaren Vorschlag des Landkreises, wonach dieser zur Sicherstellung des Schulbetriebs die Instandsetzung der Elektro- und Brandmeldeanlage selbst beauftragt und die hieraus folgenden Kosten mit der monatlichen Kaltmiete für die Schulnutzung verrechnet, hat die Stadt im Juni bedauerlicherweise abgelehnt und ihrerseits Vorschläge unterbreitet, die der Landkreis prüft, die aber keine unverzügliche Ertüchtigung des Brandschutzes bewirken.

Um eine Beschränkung des Schulbetriebes aus bau- und brandschutzrechtlicher Sicht zu vermeiden, sieht sich der Landkreis nun gezwungen, Maßnahmen zur erforderlichen Verbesserung des Brandschutzes als Ersatzvornahme zu veranlassen. Die Kosten für die Maßnahmen sollen durch den Landkreis vorgestreckt und gegenüber der Stadt Hohnstein als Aufwendungsersatz geltend gemacht werden. Derzeit werden technische und organisatorische Maßnahmen geprüft, mit denen sich ein sicherer Schulbetrieb für den Beginn des Schuljahres 2025/2026 gewährleisten lässt.

Der Landkreis ist Träger der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Kooperationsverbund Lausitzer Bergland und östliche Sächsische Schweiz. Das Gebiet umfasst die Städte und Gemeinden Bad Schandau, Rathmannsdorf, Hohnstein, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Stolpen, Neustadt in Sachsen und Sebnitz. Den Schulträger trifft die Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Unterhaltung des Schulgebäudes (§ 23 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Schulgesetz). Privatrechtliche Regelungen zwischen Schulträger und Eigentümer des Schulgebäudes bleiben davon unberührt. Insofern hat der Schulträger keinen anderen Spielraum als die Beseitigung des widrigen Zustandes zur Sicherstellung seiner gesetzlichen Verpflichtung.