18.09.2025 10:00
Das Verkehrs- und Ordnungsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erinnert nochmals alle Besitzer von Springmessern daran, dass diese bis zum 1. Oktober 2025 kostenlos abgegeben werden können. Der Erwerb und Besitz von Springmessern ist seit dem 1. November 2024 verboten. Um denjenigen, die noch im Besitz eines solchen Messers sind, eine einfache und straffreie Lösung zu bieten, wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Die Messer können bis zum genannten Datum beim Landratsamt (Schloßhof 2/4 in 01796 Pirna), bei der Polizei oder bei einem berechtigten Waffenhändler abgegeben werden.
Zusätzlich weist das Verkehrs- und Ordnungsamt darauf hin, dass die Messer während des Transports in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden müssen. Das Mitführen von Messern und Waffen aller Art ist auf öffentlichen Veranstaltungen (bspw. Märkte, Konzerte oder Sportveranstaltungen) grundsätzlich untersagt. Auch kleinere Taschenmesser oder Küchenmesser fallen unter dieses Verbot. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Ausnahmen gelten unter anderem für den Anlieferverkehr, für Gewerbetreibende und deren Beschäftigte, die Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung führen, für Rettungs- und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz soweit die Messer im Zusammenhang mit der Tätigkeit geführt werden, für Inhaber gastronomischer Betriebe, deren Beschäftigte und Beauftragte sowie deren Kunden und für Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Waffenbehörde sowohl telefonisch unter 03501 515-4212, -4263 oder -4210 als auch per E-Mail unter waffeundjagd@landratsamt-pirna.de zur Verfügung.