Der Referatsleiter Forst Andreas Geschu informiert:
Aus gegebenem Anlass informiert das Landratsamt als untere Forstbehörde, dass sich die waldtypischen Gefahren im Territorium des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge durch das Sturmereignis vom 18. Januar 2018 deutlich erhöht haben.
Es wird allen Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, das Betreten des Waldes bis auf weiteres zu vermeiden. Wird der Wald dennoch betreten, sollte dies nur mit höchstmöglicher Aufmerksamkeit im Hinblick auf waldtypische Gefahren erfolgen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Betreten des Waldes auf den Flächen untersagt ist, die vom Waldbesitzer gemäß § 13 Absatz 1 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) in Verbindung mit der sächsischen Waldsperrungsverordnung (WaldSpVO) gesperrt und entsprechend kenntlich gemacht worden sind. Wer diese Flächen betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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01855 Sebnitz, Kirchstraße 5
Postanschrift:
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Fax: | 035971 84-105 |
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Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
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Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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