Vorlage Hygienekonzept notwendig

12.11.2021 00:00

Symbolbild

In Ergänzung zur Pressemitteilung vom 11.11.2021 weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass die Hygienekonzepte nach der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Corona-Bekämpfung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt dem Amt zur Kenntnis vorgelegt werden sollen. Zur Umsetzung und Erstellung der Konzepte stellt das Landratsamt auf seiner Webseite eine Checkliste bereit.

Entsprechend der Allgemeinverfügung muss bei Öffnung, Inanspruchnahme und Betrieb von Geschäften, Einrichtungen, Unternehmen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten ein eigenes schriftliches Hygienekonzept erstellt werden. Dabei sind die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen und einzuhalten.

Das Gesundheitsamt steht den Bürgern des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Fragen bei der Erstellung zur Verfügung. Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung sowie die Checkliste sind unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-hygienekonzepte.html abrufbar.