06.03.2026 09:30
In Brandenburg kam es am 20. Februar 2026 zu einem Ausbruch der Newcastle-Disease (ND) in einem Putenmastbetrieb. Die Seuche galt bei Geflügel in Deutschland seit 1996 als getilgt. In einer Herde mit sechs Wochen alten Tieren wurde eine erhöhte Sterblichkeit mit unspezifischen klinischen Symptomen beobachtet. In zwei älteren, wiederholt gegen ND geimpften Putenherden desselben Betriebs, wurden dagegen keine klinischen Anzeichen festgestellt. Der gesamte Betrieb mit insgesamt fünf Herden wurde am Folgetag geräumt. Im weiteren Verlauf kam es auch in Bayern zu mehreren Ausbrüchen von ND in Geflügelbeständen.
Die ND ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Nach einer Inkubationszeit von drei bis sechs Tagen zeigen die betroffenen Herden oft typische Symptome, wie Rückgang der Legeleistung, vermehrte Todesfälle, Eiveränderungen (dünnere Schalen, wässriges Eiklar), reduzierte Futter- und Wasseraufnahme sowie Lähmungen. In bis zu 100 Prozent der Fälle verstirbt das Geflügel in Folge der Erkrankung. Tiere, die die erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf. ND kann von Tier zu Tier, aber auch über verunreinigte Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten übertragen oder verschleppt werden. Der Mensch spielt bei der Übertragung von ND eine große Rolle und kann das Virus über nicht gereinigte oder desinfizierte Kleidung, Schuhe und Hände verbreiten.
Geflügelhalter werden gebeten, besonders achtsam hinsichtlich der genannten Veränderungen in ihren Beständen zu sein und diese im Zweifel umgehend tierärztlich abklären zu lassen. Jede Art von seuchenverdächtigem Geschehen muss unverzüglich dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter der Telefonnummer 03501 515-2401 oder der E-Mailadresse lueva@landratsamt-pirna.de gemeldet werden.
Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sollten den Impfschutz ihrer Tiere überprüfen und diesen gegebenenfalls auffrischen lassen. Die Impfung gegen ND ist gesetzlich für alle Geflügelhaltungen verpflichtend und kann die Tiere vor einer Infektion mit dem Virus schützen.
Geflügelhalter sollten ihre Tiere in eigener Verantwortung vor biologischen Gefahren schützen, um die Gefahr einer Infektion und Weiterverschleppung zu verringern. Zum Schutz vor ND und der weiterhin in Sachsen sehr präsenten Geflügelpest muss insbesondere der Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.