Hornissen - Helfer im Ökosystem

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30.06.2026 10:00

Foto von einer Hornisse

Mit ihrem lauten Brummen und der riesigen Körpergröße können Hornissen erschreckend wirken. Tatsächlich leisten sie einen wertvollen Beitrag für die Natur. Sie sind effektive Jäger von Insekten, insbesondere von Blattläusen, Fliegen, Mücken und Wespen und tragen dazu bei, dass sich Schädlingspopulationen nicht unkontrolliert verbreiten. Sie unterstützen dadurch natürliche Kreisläufe innerhalb von Pflanzengemeinschaften und helfen, gesunde Lebensräume für Pflanzen, Vögel und andere Tiere zu erhalten.

Hornissen gehören zu den sozialen Faltenwespen und sind in vielen Regionen Europas heimisch. Stiche sind selten und treten beinahe ausschließlich bei unvorsichtiger Nestannäherung auf. Der Verteidigungsradius des Nests liegt gewöhnlich zwischen zwei und sechs Metern; werden die Tiere öfters gestört, vergrößert sich der Radius. Alte Nester werden nicht erneut besiedelt, da sich Hornissen jedes Jahr an einem anderen Standort niederlassen. Spätestens im Oktober geht das Hornissenvolk auf natürliche Weise zu Grunde, nur die Jungköniginnen ziehen sich zur Überwinterung fernab des Nests zurück.

Die Begegnung mit Hornissen – insbesondere im persönlichen Wohnumfeld – bereitet regelmäßig Sorgen. Es ist ein Mythos, dass Hornissenstiche gefährlicher sind als jene von Wespen oder Bienen. Sie sind vor allem aufgrund des längeren Stachels jedoch schmerzhafter. Es ist zu beobachten, dass leider häufig aggressiv und spontan gegen Nester vorgegangen wird. Dies kann zu einer Abwehrreaktion der Hornissen führen, da diese das Nest verteidigen. 

Aus diesem Grund gibt das Umweltamt des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wichtige Verhaltenshinweise zum Umgang mit besonders geschützten Arten wie Hornissen, Wildbienen und Hummeln: Es ist essenziell, Ruhe zu bewahren und niemals ein entdecktes Nest anzugreifen oder zu untersuchen. Nach dem Gesetz ist es verboten, diesen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Lebensstätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Stattdessen sollte das Nest in Ruhe gelassen werden.

Bei unzumutbarer Belastung durch ein Hornissennest ist fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit, bei der unteren Naturschutzbehörde einen Antrag auf artenschutzrechtliche Befreiung zur Umsiedlung oder Abtötung zu stellen. Das entsprechende Formular „Antrag auf Befreiung des besonderen Schutzes von Hornissen“ ist online unter https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/14564/ verfügbar.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Umweltamt
Referat Naturschutz
Weißeritzstraße 7, 01744 Dippoldiswalde
Tel. 03501 515-3430
E-Mail: naturschutz@landratsamt-pirna.de
web: www.landratsamt-pirna.de/naturschutz-aktuelles.html