Aktuelles

Bekanntmachung für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte


Voraussichtlich in der Zeit August – September dieses Jahres wird das neu ausgewiesene
Naturschutzgebiet „Wesenitzhang und –aue zwischen Pirna-Liebethal und Pirna-Copitz“
mit Kennzeichen versehen. Dazu findet vorab eine Begehung der geplanten Standorte mit
dem Auftragnehmer statt (siehe Karte im untenstehenden Download). Die Karte dient als
Anhaltspunkt für die ungefähren Standorte. Insgesamt sollen an 16 Standorten Schilder an
Zugängen (Wanderwege, Straßen) in das Schutzgebiet aufgestellt werden.


Für die Beschilderung werden feuerverzinkte Stahlpfosten in Betonestrich gesetzt und daran
die gelben Eulenschilder (Höhe 60 cm) montiert. Der Auftragnehmer ist darüber informiert,
dass Kennzeichen die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht behindern darf. Die
Duldungspflicht für Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur Anbringung der Schilder ergibt
sich aus § 22 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der
Sächsischen Kennzeichenverordnung. Gemäß der KennzVO sollen die Gemeinden und
Behörden die Kennzeichnung unterstützen.


Braun
Stellv. Referatsleiter

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Instandsetzung einer Teichgruppe als Kammmolchgewässers im Kanitzgrund bei Burkhardswalde

Drei Teiche im Kanitzgrund (Gemarkung Burkhardswalde, Flurstück 245) wurden im Zeitraum 04.10.2022 bis 14.10.2022 im Auftrag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge saniert.

Ziel der Sanierungsmaßnahmen war es, das Wasserhaltevermögen der Kleingewässer deutlich zu verbessern. Die Laichgewässer dienen dem Artenschutz als Lebensraum des Kammmolches und anderer Amphibienarten. Sie werden nicht voll angestaut und dienen somit zugleich dem vorbeugenden Hochwasserschutz wie auch dem Wasserrückhalt in Trockenperioden. Ein Fischbesatz ist nicht vorgesehen.

Die Landschaftsbaufirma Zimmermann aus Hartmannsdorf-Reichenau führte die Teichsanierungen durch. Die benachbarten Landwirtschaftsbetriebe gewährten bereitwillig die Zufahrt über ihre Grünlandflächen und haben diese vor Baubeginn gemäht. Dadurch konnten Befahrungsschäden im Grünland minimiert werden.

Aufgrund der der niederschlags­reichen Witterung im Spätsommer 2022 konnten die Arbeiten zur Teichsanierung erst Anfang Oktober beginnen. Die maroden Stahlspundwände wurde abgebrochen und entsorgt. Das Sediment der Teiche wurde beräumt und an den Teichrändern eingebaut. Die Damminstandsetzung erfolgte mit Einbau von verdichtungsfähigem Bodenmaterial. Alle Teiche erhielten zur Wasserseite eine Abdichtung mit einer Lehmschürze. Der obere Teich Nr. 32 erhielt einen einfachen abschließbaren Grundablass. Die nachfolgenden Teiche Nr. 33 und 34 wurden mit neuen Betonmönchen auf Grundplatten versehen, nachdem die Reste der alten Mönche abgebrochen wurden. Alle drei Teiche erhielten neue Ablaufrinnen als Natursteinschüttung (LMB 10/60) als Hochwasserentlastungs­anlagen. Am Teich 33 wird zudem ein Überlaufrohr zur Hochwasserentlastung genutzt.

Die Bauabnahme der Teichsanierungen erfolgte am 17.10.2022 durch die Naturschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Auftraggeber). Die Kosten wurden aus Fördermitteln der Richtlinie Natürliches Erbe bestritten. Allen Beteiligten gilt ein herzlicher Dank für die Zusammenarbeit unter der bewährten Koordination des Landschafts­pflege­verbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Sitz in Ulberndorf/ Dippoldiswalde. Der Zustand der Teiche wird von ehrenamtlichen Naturschutzhelfern des Landkreises überwacht, auf dessen Initiative die Sanierung zurückging.

Fotos vor und nach der Sanierung der Teiche

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Sanierung von zwei Teichen am Bad in Schönfeld

Nördlich des Bades von Schönfeld (Stadt Dippoldiswalde, Flurstück 277/1) existieren zwei in Reihe liegende Teiche von denen der kleinere weitgehend mit Sediment gefüllt war. Der größere war seit Jahren ausgetrocknet, da das Ablaufbauwerk (Mönch) schadhaft geworden war.

Beide Teiche sind saniert worden, um sie für den Biotopverbund zu erhalten und die Vorkommen des Berg- und Teichmolches, von denen auch aktuell noch Nachweise existieren, vor Ort zu sichern. Die Instandsetzung der Teiche verbessert zugleich die Nahrungssituation für Fledermäuse. Zudem dient die Stauhaltung in bestehenden Teichen der Verbesserung der Wasserqualität der Fließgewässer und unterstützt die in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) festgehaltenen Zielsetzungen. Beide Teiche sollen primär als Molchlaichgewässer dienen und deshalb dauerhaft bespannt/angestaut werden.

Ab Ende September erfolgte die Entschlammung, die Instandsetzung der Dämme und die Neuerrichtung eines Mönches im unteren und größeren Teich durch die Firma Zimmermann mit Sitz in Hartmannsdorf-Reichenau unter der bewährten Anleitung des Landschafts­pflegeverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (LPV) mit Sitz in Ulberndorf/ Dippoldiswalde. Durch Abwarten der niederschlagsreichen Tage und umsichtiges Arbeiten konnten Schäden am umliegenden Grünland vermieden werden. Die Landwirtschaftsgesellschaft Hermsdorf/Erzgebirge unterstützte das Vorhaben als Eigentümer. Am 4. Oktober wurden die Arbeiten abgeschlossen.

Die Abnahme der Leistung erfolgte am 17.10.2022 durch das Referat Naturschutz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Auftraggeber. Der Stau begann am 19.10.2022 mit dem Einsetzen der Staubretter. Die Kosten wurden aus Fördermitteln des EU-Finanzierten Programmes Natürliches Erbe bestritten. Es ist zu hoffen, dass die Vorkommen von Berg- und Teichmolch sowie der Fledermäuse – um nur einige zu nennen – von der Maßnahme profitieren, die gleichzeitig zur Erhaltung der vielfältigen Landschaft des Osterzgebirges beiträgt. Allen am Erfolg der Teichsanierung Beteiligten sei hiermit gedankt.

Die Naturschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat das Planungsbüro Landschaftsplanung Freital und das Büro Landschaftsökologie Moritz mit der Erstellung eines Schutzwürdigkeitsgutachtens mit dem Titel „Bergmischwälder im Oberlausitzer Bergland“ beauftragt.

Das Schutzwürdigkeitsgutachten dient zur Vorbereitung des Verfahrens zur Rechtsanpassung der bestehenden Naturschutzgebiete „Unger“, „Heilige Hallen“ und „Gimpelfang“ sowie der Neuausweisung eines Naturschutzgebietes „Hohwald“.

Auf der Basis vorhandener Daten und zusätzlicher Erfassungen zur biotischen und abiotischen Ausstattung des Gebietes, werden die Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit und die Abgrenzung der Gebiete begründet. Darüber hinaus fließen Informationen zu laufenden Planungen, zur historischen und aktuellen Bewirtschaftung der Flächen sowie zu Gefährdungen und Beeinträchtigungen innerhalb der Untersuchungsgebiete in das Gutachten ein.

Das Vorhaben wird überwiegend aus Mitteln des Freistaates Sachsen über die Richtlinie Natürliches Erbe –  RL NE/2014 finanziert.

Für das Büro Landschaftsplanung Freital, Dresdner Str. 77, 01705 Freital steht Frau Anja Herrmann unter Tel.: 0351-6417791 oder a.herrmann@lp-freital.de für Rückfragen zum Projekt zur Verfügung. Für das Büro Landschaftsökologie Moritz, Brösgen 8, 01731 Kreischa beantwortet Herr Raik Moritz Fragen zu den faunistischen Untersuchungen unter Tel.: 035206-394122 oder info@landschaftsoekologie-moritz.de.

Im Zeitraum 01.09.2022 – 31.12.2023 sind für die beiden Büros zahlreiche Experten im Untersuchungsgebiet zum Zwecke von Datenerhebungen wie Biotopkartierung, Totholzerfassung und faunistische Erfassungen zur Avifauna, Amphibien, Reptilien, Fledermäusen, Tagfalter, Xylobionte Käfer und weitere Artengruppen unterwegs. Die Abgrenzung der drei Untersuchungsgebiete ist aus der Übersichtskarte ersichtlich.

Durch Legitimation der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind die beauftragten Personen befugt, Grundstücke in der freien Landschaft und im Wald (gemäß § 65 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz und § 37 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz) zu betreten und hier naturschutzfachliche Erfassungen vorzunehmen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst vertreten durch den Forstbezirk Neustadt hat darüber hinaus dem beteiligten Personenkreis eine Befahrungsgenehmigung für die Nutzung der Waldwege erteilt.

Die Naturschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bittet alle Grundstückseigentümer und Flächennutzer die Tätigkeit der beiden Planungsbüros mit ihren Partnern zu unterstützen.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Umweltamt
Referat Naturschutz
Weißeritzstraße 7
01744 DippoldiswaldeTelefon: 03501-515-3439
E-Mail: david.braun@landratsamt-pirna.de

Am 31. Mai 2022 wurde die Verordnung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Festsetzung des Naturschutzgebietes (NSG) „Wesenitzhang und –aue zwischen Pirna-Liebethal und Pirna-Copitz“ ausgefertigt. Mit der Neuausweisung wurde das ehemalige etwa 9 ha kleine NSG "Wesenitzhang bei Zatzschke" aus dem Jahr 1974 auf eine Fläche von ca. 53 ha erweitert. Es umfasst Teile der Stadt Pirna mit den Gemarkungen Hinterjessen, Liebethal, Zatzschke und Copitz und die Gemeinde Lohmen mit den Gemarkungen Daube und Doberzeit.

Das Naturschutzgebiet repräsentiert ein funktionsfähiges Auenökosystem, welches verbunden ist mit naturnahen Laubmischwäldern an den Hängen, natürlichen Bach- und Quellwäldern der Wesenitzaue sowie extensiv genutztem, teilweise sehr artenreichem Grünland als Element der kulturhistorisch geprägten Auenlandschaft. Das Mosaik aus unterschiedlichsten Biotoptypen bewirkt eine hohe Strukturvielfalt.

Teile des Naturschutzgebietes sind Bestandteil des kohärenten ökologischen Netzes „Natura 2000“ mit dem FFH-Gebiet „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ und dem Vogelschutzgebiet (SPA) „Elbtal zwischen Schöne und Mühlberg“. Hier ist die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Naturschutzgebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung besonders wichtig. Dazu zählen vor allem Hainsimsen-Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern, feuchte Hochstaudenfluren, magere Flachland-Mähwiesen und Fließgewässer mit Unterwasservegetation.

Die Laubmischwälder am linken Wesenitzufer gehören zu den artenreichsten Wäldern im Elbhügelland. Unter den vorgefundenen Pflanzenarten sind entsprechend der Roten Liste von Sachsen (2013) eine extrem seltene, sechs stark gefährdete und 15 in Sachsen gefährdete Arten sowie 23 Arten der Vorwarnliste. Als bedeutende Pflanzenarten kommen im Gebiet die u.a. der Elbe-Sitter, das Breitblättrige Knabenkraut sowie der Riesen-Schachtelhalm vor, unter den Tierarten sind Biber, Fischotter, Gänsesäger, Grüne Flussjungfer und Gebänderte Heidelibelle hervorzuheben.

Mit einer ca. 8 ha großen Prozessschutzzone soll die dauerhafte Gewährleistung ungestörter Entwicklungsabläufe und Prozesse der Natur in ihrer natürlichen Dynamik und ohne unmittelbare anthropogene Beeinflussung gewährleistet werden, damit sich Biotope und Lebensstätten der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sowie störungsempfindliche Tierarten entwickeln können.

Die Neufestsetzung wurde in einem umfangreichen Verfahren unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Stadt Pirna, der Gemeinde Lohmen sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. Viele Anregungen und Hinweise wurden bei der Ausgestaltung der Schutzgebietsverordnung berücksichtigt.

Die Verordnung mit Karten ist nach vorheriger Anmeldung während der Sprechzeiten des Landratsamtes zur kostenlosen Einsicht für jedermann in der Abteilung Umwelt, Referat Naturschutz, Weißeritzstraße 7, Zimmer 312 in 01744 Dippoldiswalde niedergelegt.

Der Verordnungstext mit einer Übersichtskarte und der Liegenschaftskarte sowie die GIS-Daten stehen als Download zur Verfügung.

Für Besucher des Gebietes weist das Umweltamt darauf hin, dass Wald- und Wanderwege nicht verlassen werden dürfen und Hunde immer anzuleinen sind. Das Befahren von Flächen mit motorbetriebenen Fahrzeugen und das Zelten sowie das Übernachten ist auch für Angler verboten. Darüber hinaus sind Schäden an der Ufervegetation auch zur Vermeidung von Erosion an den Uferbereichen zu vermeiden. Gleiches gilt für Beunruhigung durch Lärm und Müll. Eine Beschilderung des Naturschutzgebietes an den Zugängen ist für Anfang 2023 vorgesehen.

Umweltamt

Wesenitz unterhalb der Dietzmühle
Die Wesenitz unterhalb der Dietzmühle

Bekanntmachung für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

In den kommenden Wochen wird das neu ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet „Dippoldiswalder Heide und Wilisch“ mit Kennzeichen versehen. Dazu findet in der 37. Kalenderwoche eine Befahrung der geplanten Standorte mit dem Auftragnehmer stattfinden (siehe Karte im unten stehenden Download). Die Karte dient als Anhaltspunkt für die ungefähren Standorte. Insgesamt sollen an 66 Standorten Schilder an Zugängen (Wanderwege, Straßen) in das Schutzgebiet aufgestellt werden.

Für die Beschilderung werden feuerverzinkte Stahlpfosten in Betonestrich gesetzt und daran die gelben Eulenschilder (Höhe 60 cm) montiert. Der Auftragnehmer ist darüber informiert, dass Kennzeichen die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht behindern darf. Die Duldungspflicht für Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur Anbringung der Schilder ergibt sich aus § 22 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Sächsischen Kennzeichenverordnung. Gemäß der KennzVO sollen die Gemeinden und Behörden die Kennzeichnung unterstützen.

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Das Projekt „Wiesenbrüterschutz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ knüpft an das im vergangenen Jahr ausgelaufene „Sächsische Wiesenbrüterprojekt“ an und wird in den kommenden zwei Jahren über die Richtlinie „Natürliches Erbe – RL/NE2014“ des Freistaates Sachsen finanziert.

Im Rahmen des Projektes ist es möglich die Erfassung und Dokumentation der nach BNatSchG streng oder besonders geschützten und bestandsgefährdeten Zielarten Wachtelkönig (Crex crex), Bekassine (Gallinago gallinago), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Kiebitz (Vanellus vanellus) und dem Wiesenpieper (Anthus pratensis) fortzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Bestandseinbrüche zu verhindern.

In den Gemarkungen Reichenau, Oberhartmannsbach und Oberottendorf ließ der Landkreis Sitzwartenreihen von jeweils etwa 600 Meter Länge aufstellen. Dafür wurden im Abstand von etwa 10 Meter 60 Weidepfähle aus Robinienholz auf den Flächen eingeschlagen. Die Sitzwarten dienen den Zielarten Braunkehlchen und Wiesenpieper als potentielle Rast- und Beobachtungspunkte im Gelände, von denen aus Nahrung und mögliche Fressfeinde ausgespäht werden können.

Für die Stabilisierung und das Wachstum der lokalen Bestände sind weitere geeignete und ungestörte bzw. wiesenbrüterfreundliche Habitate zu schaffen. Im Projektjahr sind deshalb insgesamt 22 Hektar Blühfläche und 31 Hektar Brachfläche in der Gemarkung Fürstenau und Friedersdorf entstanden.

Es wurden vier Prädationsschutzzäune im Vogelschutzgebiet „Fürstenau“ der Gemarkung Fürstenau aufgestellt. Ziel war es die potentiellen Bruten vor Fressfreinden, wie beispielsweise Maulwiesel, Marderhund und Rotfuchs, zu schützen. Um das zu erreichen, wurden engmaschige Geflügelzäune und ein solarbetriebenes Stromgerät verwendet.

In der Gemarkung Friedersdorf sind in mehreren aufeinander folgenden Beobachtungsjahren Zielarten wie Bekassine und Braunkehlchen dokumentiert. Auf einer Fläche von etwa 1000 m² entstand durch Freilegung des Altarms der Bobritzsch ein neues Feuchthabitat.
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete - Förderlogo

Das Landratsamt Sächsische Schweiz hat im Jahr 2021 mit Mitteln des Förderprogramms „Natürliches Erbe“ des Freistaates Sachsen einen kleinen Teich in der Gemarkung Maxen sanieren lassen. Dieser Teich, der wahrscheinlich früher zur Wasserversorgung des Weideviehs dienste,. war verschlammt und hatte nur noch eine Wassertiefe von wenigen Zentimetern. Er wurde aber trotzdem von Grasfröschen und Springfröschen zur Laichablage genutzt. Springfrösche sind in Sachsen selten geworden und gehören zu den gesetzlich streng geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz und FFH-Richtlinie.

Die Anregung kam aus der Kirchgemeinde Maxen, die auch Eigentümer der Fläche ist.

Zur Sanierung des Laichgewässers gehörten die Pflege der Gehölze, eine Entnahme des Teichschlammes und Neuprofilierung des Teiches, die Neuerrichtung eines Teichdammes mit Überlaufrinne sowie Gehölzpflanzung als Erosionsschutz im Zulaufbereich einschließlich Bau eines festen Geländers aus Robinienholz. Das Management der Teichsanierung erfolgte durch den Landschaftspflegeverband. Die Firma Landschaftsbau Seiffert aus Oberfrauendorf führte alle Arbeiten im März 2021 zuverlässig und schnell aus, so dass der Teich zu Beginn der Laichzeit des Grasfrosches bereits zur Verfügung stand. Zu diesem Zeitpunkt suchten zahlreiche Frösche den frisch angestauten Teich zur Laichablage auf.

Das Ziel, den Lebensraum des Springfrosches (Rana dalmatina) und des Grasfrosches (Rana temporaria) deutlich zu verbessern und damit die Population zu sichern, konnte mit der Sanierung des Teiches erreicht werden. Im Sommer 2021 sind mehrere hundert Kaulquappen zu beobachten gewesen.

Neben dem Fördermittelgeber, der Landschaftsbaufirma Seiffert und Frau Jost vom Landschaftspflegeverband „Sächsische Schweiz – Osterzgebirge“ dankt das Landratsamt der Familie Faber, die sich ehrenamtlich um den kleinen Teich kümmert.

Das Landschaftsschutzgebiet „Dippoldiswalder Heide und Wilisch“ wurde am 04.07.1974 durch Beschluss des Bezirkstages Dresden (Beschluss-Nr. 92-14/74) mit einer Fläche von 2.977 ha auf der damaligen Rechtsgrundlage festgesetzt. Zur Überführung der bisherigen rechtlichen Grundlagen in nunmehr geltendes Naturschutzrecht wurde im Rahmen einer Neubearbeitung die Überprüfung der Schutzwürdigkeit und des Schutzzweckes auf Grundlage aktueller naturschutzfachlicher Bewertungen erforderlich.

Nach der Neuabgrenzung befindet sich das LSG mit einer Gesamtfläche von 3.339 Hektar auf dem Gebiet der Gemeinden Kreischa, Müglitztal, Glashütte, Dippoldiswalde, Rabenau und Bannewitz. Den jeweiligen größten Flächenanteil haben die Gemeinden Kreischa und Rabenau mit jeweils circa einem Drittel der Gesamtfläche.

Logo für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020

Streuobstwiesen sind wertvolle Elemente der Kulturlandschaft, die eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild haben. Viele gefährdete und seltene Tier- und Pflanzenarten wie Eremit, Wendehals, Neuntöter u.s.w. finden in Streuobstwiesen ihren Lebensraum. Streuobstwiesen sind als Schwerpunktflächen im Biotopverbund anzusehen. In der Roten Liste der Biotoptypen Sachsen sind sie als gefährdet bis stark gefährdet eingestuft. Die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstwiesen hat daher besondere Bedeutung.

Seit dem Frühjahr 2019 wurde daher ein Konzept zur Streuobstwiesenerhaltung und -entwicklung für das Gebiet der Kommunen Kreischa, Dohna und Müglitztal erstellt. Ziel des Konzeptes war alle Streuobstwiesenbestände zu erfassen und zu bewerten. Daraus sind allgemeine Handlungsgrundsätze sowie konkrete Handlungsvorschläge zur Erhaltung und Entwicklung der Streuobstwiesen erarbeitet worden. Außerdem wurden mögliche Streuobstwiesen-Entwicklungsflächen zur Stärkung des Biotopverbunds vorgeschlagen.

Die Ergebnisse wurden in das Biotopverzeichnis des Landkreises eigearbeitet und stehen über das Geoportal für jederman zur Verfügung.

Die Naturschutzstrategie der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, die in folgendem Dokument zusammengefasst ist, wurde 2019 im Rahmen einer Naturschutzbeiratssitzung vorgestellt und wird laufend fortgeschrieben. Aktualisiert wurden im Jahr 2022 die Schwerpunkte im Arten- und Biotopschutz.

Vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 läuft im oberen Osterzgebirge bei Zinnwald und Cinovec im Rahmen des EFRE-Förderprogramms „Ahoj sousede – hallo Nachbar“ der Europäischen Union das grenzübergreifende Naturschutzprojekt „TetraoVit“, das sich mit der Revitalisierung von Hochmooren und dem Erhalt der Birkhuhnhabitate beschäftigt. Projektpartner sind die TU Dresden, Institut für Botanik, als „lead partner“, sowie der Staatsbetrieb Sachsenforst, der tschechische Staatsforst (Lesy České republiky), der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, der Bezirk Usti nad Labem (Ústecký kraj) und die Naturschutzorganisation „Spolek Ametyst“.

Das Birkhuhn (Tetrao tetrix) war in Mitteleuropa einst weit verbreitet und ist heute außerhalb der Hochgebirge nur noch vereinzelt zu finden. Die Vogelart ist als stark gefährdet anzusehen und streng geschützt. Die Vorkommen im Erzgebirge stellen eine der bedeutsamsten Populationen Mitteleuropas nördlich der Alpen dar. Der Erhalt dieser Vorkommen ist eine Verpflichtung und im waldgeprägten Erzgebirge auch eine Herausforderung.  Die natürlichen Habitatflächen des Birkhuhns im Erzgebirge sind die Randbereiche der Moore sowie lichte Waldbestände mit Heide und Beersträuchern im Bereich der felsigen und blockreichen Kuppen.

Die Moorlandschaften des Erzgebirges beherbergen geschützte und prioritäre Lebensraumtypen im europäischen Schutzgebietssystem „Natura 2000“ und sind gleichzeitig wichtiger Bestandteil des Habitats der heimischen Birkhühner. Aufgrund historischer Nutzungen, Torfabbau und Veränderungen des Landschaftswasserhaushalts sind die Moore des Erzgebirges gestört. Der Erhalt und die Revitalisierung der verbliebenen Moorkörper sind vordringliche Aufgaben, um die heimische Biodiversität zu bewahren und das Klima zu schützen.

Für den Birkhuhnschutz wird im Rahmen des Projektes ein Verfahren entwickelt, das die (semi-) automatisierte Erfassung der Parametern ermöglicht, die für die Beurteilung und Prognose der Eignung von Waldflächen als Birkhuhnhabitate maßgeblich sind (Baumart, Baumhöhe, Deckungsgrad der Bäume, Klassifikation der Bodenvegetation). Dies soll unter Nutzung von verfügbaren Fernerkundungsdaten (Luftbildern, hochauflösenden Satellitendaten, Digitalen Geländemodellen) erfolgen. Anschließend erfolgen eine naturschutzfachliche Interpretation der Ergebnisse sowie die Herleitung konkreter Empfehlungen für das Habitatmanagement, das im gesamten Erzgebirge angewendet werden kann.

Für den Moorschutz wird anhand von intensiven hydrologischen Untersuchungen und terrestrischen Biotopkartierungen im ca. 120 ha großen Moorkomplex zwischen Georgenfelder Hochmoor und dem tschechischen Moor „U Jezera“ eine Prognose zur Moorregenerationspotential erstellt und daraus Maßnahmeempfehlungen abgeleitet. Für den Grenzgraben am Georgenfelder Hochmoor sind im Rahmen des Projektes mehrere Staumaßnahmen vorgesehen. Dafür läuft im Jahr 2018 die hydrologische Planung.

Referent Naturschutz

David Braun

01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7 (Haus HG)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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