Checkliste für Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung auf Webseite des Landkreises verfügbar

11.11.2021 00:00

Symbolbild

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass mit Wirkung zum 8. November 2021 das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Corona-Bekämpfung erlassen hat. Zur Umsetzung dieser Verfügung stellt das Landratsamt auf seiner Webseite eine Checkliste bereit.

Nach der Allgemeinverfügung muss bei Öffnung, Inanspruchnahme und Betrieb von Geschäften, Einrichtungen, Unternehmen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten ein eigenes schriftliches Hygienekonzept erstellt werden. Dabei sind die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen und einzuhalten.

Die Hygienekonzepte bedürfen grundsätzlich nicht einer Genehmigung durch das Gesundheitsamt. Bei einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt muss das jeweilige Hygienekonzept jedoch in schriftlicher Form vorgelegt werden. Das Gesundheitsamt steht den Bürgern des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Fragen bei der Erstellung zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung sowie die Checkliste sind unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-hygienekonzepte.html abrufbar.