Aufruf an die freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Einreichung von Vorschlägen für die Wahl des neuen Jugendhilfeausschusses

03.05.2019 00:00

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ruft die im Landkreis wirkenden anerkannten freien Träger der Jugendhilfe auf, Vorschläge zur Wahl stimmberechtigter Mitglieder für den neu zu konstituierenden Jugendhilfeausschuss des Kreistages zu unterbreiten.

Für die vorgeschlagenen Personen müssen die Voraussetzungen der §§ 27 und 40 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen gegeben sein. Bitte beachten Sie insbesondere die Ausführungen des § 4 Landesjugendhilfegesetz.

 

Folgende Angaben sind der Geschäftsstelle des Kreistages zu übermitteln:

  • Name und Anschrift des vorschlagsberechtigten Trägers;
  • Name und Anschrift der vorgeschlagenen Personen einschließlich Verhinderungsvertreter;
  • Beruf, Tätigkeit;
  • Telefon, Fax, E-Mail dienstlich/privat;
  • formlose Zustimmung des vorgeschlagenen Vertreters;
  • rechtsverbindliche Unterschrift des vorschlagsberechtigten Trägers.

Interessierte anerkannte freie Träger der Jugendhilfe reichen ihre Wahlvorschläge bitte bis zum 03.06.2019 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsstelle Kreistag, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna ein.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsstelle Kreistag
Tel. 03501 515-1106
E-Mail: kreistag@landratsamt-pirna.de