Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Betretungsrechtes der Wälder im Landkreis

12.07.2019 00:00

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 28.06.2019 zur Einschränkung des Betretungsrechtes der Wälder im Landkreis in Abstimmung mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst gemäß § 13 Abs. 1, 2 und § 35 SächsWaldG mit sofortiger Wirkung auf.

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird das waldgesetzliche Betretungsrecht mit sofortiger Wirkung nicht mehr eingeschränkt.

Begründung:

Aufgrund einer Umstellung der Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrandgefahr. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

gez.
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als Untere Forstbehörde


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