04.03.2026 14:45
Im Landratsamt Pirna fand am 4. März 2026 ein Arbeitstreffen zum Kreisprojekt „Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ statt. An dem Termin nahmen die Vertreter der projektbeteiligten Kommunen, der Stabsstelle Breitband sowie der SachsenEnergie AG als ausbauendes Telekommunikationsunternehmen teil.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand unter anderem die Vorstellung des aktuellen Projektteams der SachsenEnergie, welches die Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus der Weißen Flecken (Internetversorgung unter 30 Mbit/s) in 19 Kommunen des Landkreises leitet. Die Fachleute präsentierten zudem den aktuellen Projektstand in jeder Kommune und gaben einen umfassenden Überblick über die bisher erreichten Ergebnisse.
Außerdem wurde über den Arbeitsstand hinsichtlich der Verlegung erforderlicher Stromleitungen im Zuge des Breitbandausbaus in den einzelnen Kommunen berichtet. Die SachsenEnergie AG verfolgt als Energieversorger das strategische Ziel, bestehende Stromfreileitungen bis zur Grundstücksgrenze als Erdkabel zu verlegen, um Ausfallsicherheit und Netzstabilität im Rahmen der Energiewendevorhaben sicherzustellen. Die enge Abstimmung zwischen Strom- und Breitbandausbau ermöglicht hierbei Synergien bei Planung sowie Bau und trägt dazu bei, die Maßnahmen effizient und ressourcenschonend umzusetzen.
Abschließend gab die SachsenEnergie AG einen Ausblick auf das geplante Projektgeschehen bis zum Jahr 2028. Zielstellung bleibt, die unterversorgten Gebiete der Weißen Flecken im Landkreis an das leistungsfähige Glasfasernetz anzuschließen und damit die digitale Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen weiter zu stärken.
Das Arbeitstreffen bot den kommunalen Vertretern zudem Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich über Herausforderungen sowie Lösungsansätze im weiteren Projektverlauf auszutauschen.
Das Kreisprojekt wird gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. In der Bundesförderung wird freigestellt, dass die Länder den Eigenanteil der Kommunen übernehmen dürfen. Diesem Vorgehen ist der Freistaat Sachsen gefolgt und hat die Übernahme des Eigenanteils in seiner Richtlinie verankert. Somit handelt es sich um eine 100-Prozent-Förderung ohne Eigenanteil für den Landkreis.