Waldbrand-Soforthilfe: Antragsfrist endet am 18.11.2022

18.11.2022 10:10

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Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat aufgrund der Waldbrände in der Sächsischen Schweiz ein Soforthilfeprogramm im Umfang von rund zwei Millionen Euro auf den Weg gebracht. Alle Anträge, die bis 18.11.2022, 24:00 Uhr eingehen, werden berücksichtigt.

Unterstützt werden Beherbergungs- und Gastronomieunternehmen sowie sonstige touristische Dienstleister in den Gemeinden Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen und Wehlen.

Die Soforthilfe beträgt je betroffenes Unternehmen insgesamt grundsätzlich bis zu 5.000 Euro für den Monat August. Abweichend davon können Unternehmen in den Kommunen  Bad Schandau und Sebnitz, die vom Waldbetretungsverbot sowie den Einsätzen der Hilfskräfte länger betroffen waren, für den Monat August bis zu 10.000 Euro und zusätzlich für den September bis zu 7.500 Euro erhalten.

Anträge sind unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html online zu stellen. Erforderliche Nachweise lassen sich einfach und bequem hochladen. Auch die Zusendung der Antragsunterlagen per E-Mail an soforthilfewaldbrand@landratsamt-pirna.de ist noch bis 18.11.2022 möglich. Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung hilft bei Fragen unter 03501 515-1512 weiter.