Verlängerung der Allgemeinverfügung über die Festlegung von Alkoholverbotszonen

17.02.2021 00:00

Symolbild Corona

Durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12.02.2021 werden die Landkreise und Kreisfreien Städte weiterhin verpflichtet die Örtlichkeiten festzulegen, an denen der Konsum von Alkohol untersagt ist.

Daher wurde die Allgemeinverfügung neu erlassen. Änderungen in der Allgemeinverfügung wurden nicht vorgenommen.

Es ist auch weiterhin generell an folgenden Orten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Konsum von Alkohol untersagt:

  • Bushaltestellen
  • Bahnhöfen
  • Marktplätzen
  • Tankstellen
  • Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften (einschließlich dazugehörige Parkplätze und Parkhäuser)

Die Allgemeinverfügung beinhaltet weiterhin eine Anlage mit konkret bezeichneten öffentlichen Orten und Plätzen, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden, auf denen der Konsum von Alkohol untersagt bleibt.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 18.02.2021 bis einschließlich 07.03.2021.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.