Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 – Friständerung für Förderanträge von Privatpersonen und Unternehmen

12.04.2022 00:00

Hochwasser2021

Das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 verursachte in Teilen Sachsens erhebliche Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Gegenständen von Privathaushalten und Unternehmen sowie innerhalb der öffentlichen Infrastruktur. Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen Fördermittel zur Verfügung.

Die Antragsfrist für diese finanziellen Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen ist nun auf den 30. September 2022 vorverlegt worden. Die Beantragung der Fördermittel ist seit Dezember 2021 möglich. Darüber informierte das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in einem Rundschreiben.

Mit der Vorverlegung möchte das Ministerium die Verfahren beschleunigen, um die nicht benötigten Mittel in die Beseitigung der infrastrukturellen Schäden, insbesondere in die öffentliche Infrastruktur zu lenken. Als ursprüngliche Antragsfrist war der 30. Juni 2023 gesetzt.

Die »Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021« sowie die »Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021« regeln die Voraussetzungen für die Bewilligung von Hilfsmaßnahmen und die Umsetzung. Grundlage für die Richtlinien ist die mit dem Bund am 10. September 2021 geschlossene »Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe«, welche den Umfang und die Bedingungen der Bundeshilfen beinhaltet.

Auf den Freistaat entfallen, basierend auf den ersten Schadenserhebungen, rund 134 Millionen Euro. Rund 80 Prozent der Schäden betreffen die öffentliche Infrastruktur - wie beispielsweise Trinkwasser- und Abwasseranlagen, insbesondere aber Straßen, Brücken und Gewässer in kommunaler Baulast. Die tatsächliche Schadenssumme im Bereich der kommunalen Infrastruktur wird nach Durchführung des Maßnahmeplanverfahrens im Mai 2022 belastbar feststehen. Es zeichnet sich jedoch jetzt schon ab, dass die Schäden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel übersteigen werden.

 

Weitere Information zur Antragsstellung: www.sab.sachsen.de

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern auch an: