Radonvorsorgegebiete in Sachsen

18.12.2020 00:00

Symbolbild

Information Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie

Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 49/2020 vom 3.Dezember 2020 wurde die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Radonvorsorgegebieten in Sachsen veröffentlicht, die am 31.Dezember 2020 in Kraft tritt.

Für unseren Landkreis betrifft das die folgenden Kommunen:

  • Altenberg, Stadt
  • Bad-Gottleuba-Berggießhübel, Stadt
  • Dippoldiswalde, Stadt
  • Dorfhain
  • Freital, Stadt,
  • Glashütte, Stadt
  • Hartmannsdorf-Reichenau
  • Hermsdorf/Erzgeb.
  • Klingenberg
  • Kreischa
  • Liebstadt, Stadt
  • Tharandt, Stadt

Damit sind Rechtsfolgen und eine Reihe von Mess- und Maßnahmepflichten verbunden. Diese richten sich an alle Arbeitgeber/innen sowie Selbständige und an alle Bauherren, die in diesen Gebieten entweder:

  • in Keller- und Erdgeschossräumen eine Beschäftigung ausüben oder ausüben lassen
  • ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen neu errichten