18.12.2020 00:00
Information Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie
Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 49/2020 vom 3.Dezember 2020 wurde die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Radonvorsorgegebieten in Sachsen veröffentlicht, die am 31.Dezember 2020 in Kraft tritt.
Für unseren Landkreis betrifft das die folgenden Kommunen:
- Altenberg, Stadt
- Bad-Gottleuba-Berggießhübel, Stadt
- Dippoldiswalde, Stadt
- Dorfhain
- Freital, Stadt,
- Glashütte, Stadt
- Hartmannsdorf-Reichenau
- Hermsdorf/Erzgeb.
- Klingenberg
- Kreischa
- Liebstadt, Stadt
- Tharandt, Stadt
Damit sind Rechtsfolgen und eine Reihe von Mess- und Maßnahmepflichten verbunden. Diese richten sich an alle Arbeitgeber/innen sowie Selbständige und an alle Bauherren, die in diesen Gebieten entweder:
- in Keller- und Erdgeschossräumen eine Beschäftigung ausüben oder ausüben lassen
- ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen neu errichten