15.07.2021 00:00
Information Freistaat Sachsen
Mit dem Modellprogramm „Soziale Orte“ verfolgt der Freistaat Sachsen das Ziel, das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Schwerpunkt sind dabei Gemeinden, in denen Orte der sozialen Begegnung fehlen, vor allem im ländlichen Raum. Zugleich soll in entwicklungsbedürftigen Stadtteilen in Großstädten eine Förderung solcher Sozialer Orte ermöglicht werden.
Angestrebt wird der Aufbau Sozialer Orte, aber auch die Erweiterung bereits bestehender Orte, die den Austausch und die Begegnung von Menschen unterschiedlichen Alters und Herkunft fördern (z. B. Nachbarschafts- und Gemeinwesenzentren, Dorftreffs etc).
Im Rahmen einer Interessenbekundung können Initiativen, Vereine oder Kommunen eine Projektskizze bis zum 09. August 2021 bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen (soziales@sab.sachsen.de). Nach einem Auswahlverfahren werden dann die Träger von erfolgversprechenden Projekten zur eigentlichen Antragstellung aufgefordert.
Die Einzelheiten des Aufrufes zur Interessenbekundung sind im Sächsischen Amtsblatt 27/2021 (Seite 878 – 882) veröffentlicht.
Das Programm „Soziale Orte“ ist Bestandteil der am 22.06.2021 vom Sächsischen Kabinett beschlossenen Förderrichtlinie „Orte des Gemeinwesen“ (Teil A).
Die Förderrichtlinie ist unter https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19219-Foerderrichtlinie-Orte-des-Gemeinwesen einsehbar.