Jägerprüfung Herbst 2019

23.07.2019 00:00

Der Termin für den Beginn der Jägerprüfung Herbst 2019 wird auf Montag, den 16.09.2019 festgesetzt. Interessenten werden aufgefordert bis spätestens 05.08.2019 einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung beim Landratsamt einzureichen. Bewerber müssen zum Zeitpunkt des Meldeschlusses mindestens 15 Jahre alt sein. Die Anmeldegebühr beträgt 15,00 Euro.

Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters;
- der Nachweis über die jagdliche Ausbildung;
- gegebenenfalls ein Nachweis über bestandene Prüfungsteile.
 
Erforderlich ist weiterhin ein polizeiliches Führungszeugnis, welches spätestens zur Anmeldung vorliegen muss. Ausländer haben außerdem mit der Anmeldung einen dem Führungszeugnis entsprechenden Nachweis ihres Heimatlandes zu erbringen, es sei denn, dass dies unmöglich oder unzumutbar ist.

Vor Beginn des Prüfungsabschnittes „Jagdliches Schießen“ ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Bewerber, deren Zulassungsunterlagen nicht vollständig sind oder nicht rechtzeitig vorliegen, werden gemäß § 13 Abs. 5 der Sächsischen Jagdverordnung zur Prüfung nicht zugelassen.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.

 

Kontakt:
Amt für Sicherheit und Ordnung
Referat Gewerbe- und Vollzugsdienst
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-4210
E-Mail: waffeundjagd@landratsamt-pirna.de