Geflügelpest – Nachweis einer positiven Wildgans im Landkreis

11.02.2022 00:00

Wildente

Am 26.01.2022 wurde bei einer verendeten Graugans am Kiessee Pratzschwitz Geflügelpest nachgewiesen. Das ist in der Saison 2021/ 2022 der erste Nachweis im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Nach Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut wurde am 10.02.2022 zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in Geflügelbestände und Vogelhaltungen eine tierseuchenrechtliche Verfügung für die Risikozone erlassen.

Danach haben die Tierhalter die Aufstallung der Hausgeflügelbestände im Risikogebiet vorzunehmen. Das Risikogebiet mit Aufstallungsgebot umschließt die Ortschaften Birkwitz und Pratzschwitz.

Geflügelhalter im restlichen Landkreis sind aufgerufen, Verluste im Geflügelbestand abzuklären und große Umsicht beim Handel mit Geflügel walten zu lassen.

Seit Beginn der erneuten Ausbreitung der Geflügelpest (Vogelgrippe) Mitte Oktober 2021 sind besonders im Norden Deutschlands zahlreiche Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln und auch in Hausgeflügelbeständen nachgewiesen worden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Befallen werden bei Wildvögeln vorzugsweise Enten, Gänse, Schwäne und andere Wasservögel. Sie verursacht im Ausbruchsfall hohe Tierverluste und somit zudem enorme wirtschaftliche Einbußen. Innerhalb der Wildvogelpopulation breitet sich der Erreger in der kalten Jahreszeit in südliche Richtung aus.

Das Geflügelpest-Virus hat ein Zoonosepotential, d. h. der Erreger kann sowohl Tiere als auch Menschen infizieren. Menschliche Erkrankungen sind in Deutschland jedoch bisher in dieser Saison nicht nachgewiesen worden. Ungeachtet dessen, sollte Kontakt zu verendeten oder kranken Wildvögeln vermieden oder entsprechende Schutzausrüstung getragen werden. Um weiterhin Kenntnis von der Verbreitung des Erregers im Landkreis zu erhalten, wird gebeten, Funde von toten Enten, Gänsen, Schwänen und anderen Wasservögeln dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden.

Kontakt:
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de