Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Jahr 2019 – Aufruf zur Antragsstellung bis 15. April 2019

15.02.2019 00:00

Dem Landkreis wurden zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als sogenanntes „Kommunales Ehrenamtsbudget“ finanzielle Mittel des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen im Januar 2019 erlassene Kommunalpauschalenverordnung. Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Konzeption zur Verwendung dieser Mittel, welche insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Kunst und Sport zum Einsatz kommen sollen.

Für Vereine und Initiativgruppen im Landkreis besteht ab sofort die Möglichkeit der Förderung von ehrenamtlich geführten Kleinprojekten. Das Antragsvolumen soll hierbei im Einzelfall zwischen 300 bis 3.000 Euro betragen. Eine Zuwendung wird gewährt, wenn die Mittel ausschließlich für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, zum Beispiel für ehrenamtliches Engagement oder Veranstaltungen, die mit dem Ehrenamt im Zusammenhang stehen, verwendet werden.

Für die Bezuschussung dieser Vorhaben ist bis zum 15. April 2019 ein entsprechender Antrag bei der Landkreisverwaltung zu stellen. Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 durchgeführt werden, da nur in diesem Zeitraum entstandene Aufwendungen ersetzt werden können. Die Mittel müssen bis zum Ende des Jahres 2019 verwendet werden.

Das Antragsformular sowie das Merkblatt können Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abrufen.

Landrat Michael Geisler hebt die Bedeutung der Förderung heraus: „Wer sich ehrenamtlich engagiert, bringt viel in unsere Gemeinschaft ein, z. B. für ein lebendiges Miteinander auf dem Dorf oder um andere Menschen zu unterstützen und auf vielen weiteren Gebieten. Vereine und Initiativen finden oft Mittel und Wege, um ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Früher oder später kommen sie jedoch manchmal auch an den Punkt, an dem ein Budget der Sache gut tut, diese voranbringt oder sie sogar erst ermöglicht. Aus diesem Grund freue ich mich sehr über die Möglichkeit zur Förderung, die sich für unsere Ehrenamtlichen bietet und ihre Arbeit würdigt.“

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.