15.06.2026 22:00
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, dem 15. Juni 2026, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Vorübergehende Auslagerung der Grundstufe der Förderschule „Schule im Park“ Freital beschlossen
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist Träger der Förderschule „Schule im Park“ Freital mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Im laufenden Schuljahr 2025/2026 lernen dort 79 Schülerinnen und Schüler in acht Klassen. Gemäß der Sächsischen Klassenbildungsverordnung liegt die Kapazitätsgrenze für diesen Schultyp in der Unter- und Mittelstufe jedoch bei 60 Kindern. Diese Überbelegung ist bisher nur durch die Umnutzung von Fach- und Bewegungsräumen als Klassenzimmer möglich, was den Schulablauf erheblich einschränkt. Für eine weitere Aufstockung sind die Kapazitäten im Schulgebäude jedoch erschöpft.
Gemeinsam mit der Schulleitung und den Fachämtern der Verwaltung wurden daher Varianten zur Beseitigung des räumlichen Engpasses untersucht. Der Kreistag hat einstimmig die Auslagerung der Grundstufe in eine ehemalige Kindertageseinrichtung in Freital-Potschappel auf der Wilsdruffer Straße 8a beschlossen. Dieses Gebäude kann mit geringem Aufwand für den Unterricht hergerichtet werden. Die Auslagerung erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027. Die finanziellen Aufwendungen werden aus dem laufenden Budget der Fachbereiche gedeckt.
Weiteres Vorgehen zum Neubau der „Adolf-Tannert-Schule“ in Neustadt in Sachsen beschlossen
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 9. März 2026 den Neubau der „Adolf-Tannert-Schule“ mit dem
Förderschwerpunkt Lernen für die Klassenstufen 1 bis 10 inklusive Betreuungseinrichtung in Neustadt in Sachsen sowie die Vorbereitung der detaillierten und konkreten Aufgabenstellung als Grundlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen mehrheitlich beschlossen.
Grundstückserwerb zum Schulneubau der „Adolf-Tannert-Schule“
Nunmehr stimmte der Kreistag mehrheitlich den wegweisenden Beschlüssen für den Neubau der „Adolf-Tannert-Schule“ zu. Für das neue Schulgebäude wurde der Erwerb eines Grundstücks an der Friedrich-Engels-Straße in Neustadt in Sachsen beschlossen. Die Gesamtkosten für den modernen Modulbau inklusive Grundstückskauf werden nach aktuellen Schätzungen auf rund 17,68 Millionen Euro beziffert.
Um das Projekt finanziell abzusichern, stimmte der Kreistag für eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2026 für das Jahr 2027 in Höhe von 420.000 Euro. Diese Mittel fließen direkt in den Grundstückskauf und die anfallenden Nebenkosten, wobei 90 Prozent dieser Summe aus dem kommunalen Investitionsbudget des Sondervermögens gefördert werden sollen. Der Eigenanteil des Landkreises beläuft sich hierbei auf 42.000 Euro. Die Umverteilung ungenutzter Verpflichtungsermächtigungen aus einer anderen Schulmaßnahme stellt die Deckungsfähigkeit sicher.
Die Gesamtfinanzierung des Schulneubaus soll über das Sondervermögen „Sachsenfonds“ der Sächsischen Staatsregierung erfolgen. Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. September 2026 einzureichen, um vom ersten großen Budgettopf des Programms zu profitieren. Geplant ist eine Förderung von 60 Prozent der förderfähigen Kosten über die Schulinfrastrukturverordnung. Weiterhin möchte der Landkreis Mittel aus dem Sondervermögen „Sachsenfonds“ zur Reduzierung der Eigenmittel einsetzen. Die verbleibenden Eigenmittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und können nur unter Aufnahme eines Investitionskredites zur Verfügung gestellt werden.
Vergabeverfahren zu den freiberuflichen Planungsleistungen
Der Kreistag beschloss zudem mehrheitlich die Einleitung der Vergabeverfahren zu den freiberuflichen Planungsleistungen für den Neubau der „Adolf-Tannert-Schule“.
Da die geschätzten Planungskosten von rund 2,4 Millionen Euro, den EU-Schwellenwert von 216.000 Euro überschreiten, erfolgt die Ausschreibung zu 80 Prozent europaweit. Um den Fördermittelantrag über den „Sachsenfonds“ zum Stichtag am 31. August 2026 fristgerecht einzureichen, werden die Leistungsphasen 1 bis 3 vorab beauftragt. Die dafür nötigen finanziellen Mittel stehen im Kreishaushalt bereit. Die Fertigstellung des Schulgebäudes ist zum Schuljahresbeginn 2029/2030 geplant.
Sanierung der „Wilhelmine-Reichard-Schule“ aus Mitteln des Sondervermögens beschlossen
In seiner Sitzung beschloss der Kreistag einstimmig die Komplettsanierung des Hauses 2 der „Wilhelmine-Reichard-Schule“ in Freital. Die Finanzierung der Baumaßnahme soll über das neue Investitionsprogramm „Sachsenfonds“ der Sächsischen Staatsregierung abgesichert werden. Die bauliche Umsetzung an der Förderschule ist für die Jahre 2027 bis 2029 geplant.
Bereits in den vergangenen Jahren blieben die Förderanträge des Landkreises ohne Erfolg, da seitens des Freistaates keine finanziellen Mittel bereitstanden. Die neue Verordnung vom 1. April 2026 zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft aus Mitteln des Sondervermögens „Sachsenfonds“ eröffnet nun die Möglichkeit auf eine sechzigprozentige Förderung. Die Landkreisverwaltung aktualisiert dafür bis zum 1. September 2026 den bereits vorliegenden Förderantrag und berücksichtigt die nötigen finanziellen Auswirkungen in der Haushaltsplanung 2027/2028.
Die Sanierung ist nach den bereits errichteten Modulbauten der nächste Schritt zur Modernisierung des Schulstandortes. Das denkmalgeschützte Gebäude steht seit 2023 wegen eines massiven Befalls mit Hausschwamm leer. Der Unterricht findet derzeit übergangsweise in Containern statt. Bei den anstehenden Arbeiten wird das historische Haus vollständig modernisiert, energetisch verbessert und barrierefrei umgebaut. Zudem wird das Dachgeschoss für den Hort ausgebaut und über einen neuen Gang mit dem Modulbau verbunden.
Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Der Kreistag hat die Vorhabenliste für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für die Jahre 2025 bis 2028 einstimmig beschlossen. Diese Liste wird bis zum 15. Juli 2026 der Landesdirektion Sachsen vorgelegt. Der Landkreis beteiligt sich bei der Umsetzung des kommunalen Investitionsbudgets mit einem Eigenanteil von zehn Prozent. Die Vorhabenlisten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nahm der Kreistag zur Kenntnis.
Die Landkreisverwaltung übernimmt die fortlaufende Überwachung ihrer Vorhabenliste und passt diese bei Bedarf selbstständig an. Über alle Änderungen wird der Kreistag im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung informiert oder im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung beteiligt.
Kreistag stimmt Stellungnahme zum Nahverkehrsplan zu
Der Kreistag stimmte der Stellungnahme des Landkreises zum Entwurf der 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Oberelbe einstimmig zu und beauftragte den Landrat, die Stellungnahme auszufertigen und dem Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) zu übergeben. Die regelmäßige Fortschreibung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen.
Die 4. Fortschreibung dient als zentrales Planungsinstrument für die Organisation des Bus- und Bahnverkehrs im Gebiet der ehemaligen Zweckverbände Oberelbe und Oberlausitz-Niederschlesien. Der Plan definiert die strategischen Ziele und Rahmenvorgaben für die kommenden Jahre. Neben einer umfassenden Bestandsanalyse berücksichtigt der Entwurf vor allem die Herausforderungen der Verbundfusion. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Harmonisierung der Tarife im gesamten neuen Verbundgebiet.
Die aktuelle 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes soll nach Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen ab dem 1. Quartal 2027 gelten.
Kreistag beschließt Beitritt zur Straßenwärter-Ausbildungsstätte Zwickau
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge besteht durch bevorstehende Altersabgänge ein dauerhafter Bedarf an qualifizierten Straßenwärtern. Durch die eigene Ausbildung möchte die Verwaltung Fachkräfte an die Region binden.
Nachdem der Landkreis seine angehenden Straßenwärter bis 2020 am Oberstufenzentrum Havelland in Brandenburg ausbilden ließ, erlosch diese Genehmigung. Erst für das Ausbildungsjahr 2025/2026 gelang es per Einzelvereinbarung mit dem Landkreis Zwickau wieder, drei Auszubildende am dortigen überbetrieblichen Ausbildungszentrum unterzubringen. Um diese Ausbildung im Straßenbetriebsdienst langfristig zu sichern, beschloss der Kreistag einstimmig den Beitritt des Landkreises zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufgabe der Führung der Ausbildungsstätte für Straßenwärter in Zwickau mit Wirkung zum 1. Januar 2027.
Landrat Geisler wurde beauftragt, die dafür notwendige vertragliche Änderung zu unterzeichnen. Diese Anpassung regelt ausschließlich die formelle Aufnahme des Landkreises als weiteren Partner, während alle übrigen Vertragsinhalte der bestehenden Vereinbarung unverändert bleiben. Die mit der Ausbildung und der finanziellen Beteiligung verbundenen Kosten werden von der Kreisverwaltung regulär in die künftigen Haushaltspläne eingearbeitet.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.