09.07.2021 00:00
Information Landschaf(f)t Zukunft e. V., Regionalmanagement
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER – Region „Sächsische Schweiz“ ruft zur Einreichung von Fördermittelanträgen gemäß der LEADER – Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“ auf.
Handlungsfelder (HF) | HF A Wirtschaft, Nahversorgung, Fachkräftesicherung |
HF B Mobilität und technische Infrastruktur | |
HF C Bildung, Soziales und Ehrenamt | |
HF D Siedlungs- und Ortsentwicklung | |
HF E Natur, Kulturlandschaft und Klimaschutz | |
HF F Tourismus, Kultur und Freizeit | |
HF G Prozessbegleitung, Kooperation und Kommunikation |
Mit diesem Aufruf werden Fördermittelanträge aus den im Folgenden dargestellten Maßnahmenbereichen der Handlungsfelder der LEADER – Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz" als Einzelanträge bearbeitet.
Aufrufbudget | HF A.1.1 | 100.000,00 EUR |
HF B.1.1 | 750.000,00 EUR | |
HF C.1.1 | 1.200.000,00 EUR | |
HF C.1.2 | 350.000,00 EUR | |
HF D.1.1 | 500.000,00 EUR | |
HF D.1.2 | 400.000,00 EUR | |
HF D.1.3 | 750.000,00 EUR | |
HF F.1.2 | 650.000,00 EUR | |
HF F.1.3 | 400.000,00 EUR | |
HF G.1.2 | 350.000,00 EUR | |
HF G.1.3 | 150.000,00 EUR | |
Gesamt: | 5.600.000,00 EUR |
Start des Aufrufs: 09.07.2021
Fristende der Antragseinreichung im Regionalmanagement 02.08.2021, 12:00 Uhr
Alle Vorhabenträger haben die Möglichkeit, ihre Projektskizzen den Mitarbeitern des Regionalmanagements der LEADER – Region „Sächsische Schweiz“ vorzustellen und sich entsprechend beraten zu lassen. Die Nutzung der auf der Internetseite des Regionalmanagements zur Verfügung gestellten Antragsformulare mit termingerechter Einreichung der Unterlagen im Regionalmanagement ist möglich. www.re-saechsische-schweiz.de
Mit Abschluss der Einreichungsfrist werden alle Vorhabenanträge entsprechend den Festle-gungen in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) geprüft und unabhängig bewertet.
Anträge sind einzureichen: Regionalmanagement „Sächsische Schweiz“, Schloßpark 8, 01796 Pirna
Beratungsstelle: Regionalmanagement „Sächsische Schweiz“, Schloßpark 8, 01796 Pirna
Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR 2014 – 2020), http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft,
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Sächsische Schweiz“, http://www.re-saechsische-schweiz.de
Leitbild: „Sächsische Schweiz“ – Willkommen in der Landschafft Zukunft
Zielstellung: Nachhaltiger Erhalt und innovative Weiterentwicklung von Standortpotenzialen in Tourismus, Wirtschaft, Natur und Kulturlandschaft sowie Dorfleben und solidarisches Miteinander. Ziel ist der hier lebenden Bevölkerung als auch Zuzugswilligen attraktive Lebensbedingungen zu bieten, um so die Region in ihrer Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Antragsberechtigt entsprechend des Handlungsfeldes sind:
- Kommunen
- Unternehmen
- Private
- Vereine, gemeinnützige Träger
Hinweise zur Vorhabenauswahl:
Alle eingereichten Vorhabenanträge eines Handlungsfeldes werden geprüft und gemäß der in der Anlage beige-fügten Checklisten einer Bewertung zugeführt. Aus der Bewertung dieser Vorhaben entsteht ein Punktwert mit einer Rankingeinordnung. Dieses wird dem Ko-ordinierungskreis der LEADER – Region „Sächsische Schweiz“ zur Beschlussfassung empfohlen. Es dürfen jeweils max. so viele Vorhabenanträge befördert werden, wie mit dem zum Aufruf dargestellten Aufrufbudget auch vollständig gedeckt sind. Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget zur Auswahl jedes dieser Vorhaben (Orientierung an Maßnahmen-Budget) soll das Vorhaben den Vorrang erhalten, das in der Mehrwertprüfung mehr Punkte erhalten hat. Besteht auch dort Gleichstand, erhält das Vorhaben mit den meisten Zusatzpunkten in der Mehrwertprüfung den Vorrang. Ist immer noch keine Auswahl möglich, sollen betreffende Vorhaben abgelehnt und das freibleibende Budget dem nächsten Aufruf zugeschlagen werden.
Projektvorstellung in den Fach-Arbeitsgruppen:
AG Tourismus 23.08.2021
AG Kultur Soziales 19.08.2021
AG W A I 26.08.2021
Beratung des Koordinierungskreises 02.09.2021
Die antragstellenden Vorhabenträger erhalten zeitnah nach der Beschlussfassung des Koor-dinierungskreises durch das Regionalmanagement eine Information zum Fördervotum für ihren Antrag.
Die Einreichung des Vorhabenantrags kann nach Zugang des vorgenannten positiven Be-scheides des Koordinierungskreises, jedoch bis spätestens 30.10.2021 erfolgen.
Die Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen mit den zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen Antragsformularen erfolgt nach Beschlussfassung des Koordinierungskreises bei der Bewilligungsbehörde:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bewilligungsstelle – ländliche Entwicklung –
Schlosshof 2/4
01796 Pirna
Jeder Vorhabenträger erhält die Möglichkeit, die Entscheidung des Koordinierungskreises von der Bewilligungsstelle des Landkreises Sächsische Schweiz-Ostergebirge überprüfen zu lassen.
Anlagen: (alle Anlagen erhalten Sie im Regionalmanagement oder stehen im Internet unter www.re-saechsische-schweiz.de zur Verfügung)
1. Checklisten Kohärenzprüfung; Mehrwertprüfung; Fachprüfung für alle Handlungsfelder
2. Antragsformulare mit dazugehörigen Beiblättern
3. Aktionsplan der LES Leader-Entwicklungsstrategie zu den einzelnen Fördergegenständen.
Kontakt:
Regionalmanagement
Schloßpark 8, 01796 Pirna
Tel.: 03501 4704871
www.re-saechsische-schweiz.de