Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 06.02.2021

06.02.2021 00:00

Symbolbild Corona

Die bestehende Allgemeinverfügung wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund weiterer erforderlicher Änderungen abgeändert und mit heutigem Datum neu erlassen.

U. a. wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Ende der Absonderung frühestens zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden
  • Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Hausstandsangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie I, wenn sie bereits selbst vor höchstens drei  Monaten mittels PCRTest positiv getestet wurden, symptomfrei sind und die Absonderung beendet ist
  • der AntigenSchnelltest muss durch Ärztinnen und Ärzte oder Gesundheitspersonal oder durch Personen durchgeführt werden, die fachkundig geschult wurden

 

Die Allgemeinverfügung gilt vom 07.02.2021 bis einschließlich 31.03.2021.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.