Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 27.01.2021

27.01.2021 00:00

Symbolbild

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 26.01.2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) erlassen.

Durch die neue Verordnung, welche am 28.01.2021 in Kraft tritt, werden die Landkreise und Kreisfreien Städte verpflichtet die Örtlichkeiten festzulegen, an denen der Konsum von Alkohol untersagt ist.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet eine Anlage mit konkret bezeichneten öffentlichen Orten und Plätzen, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden, auf denen der Konsum von Alkohol untersagt ist.

Generell ist an folgenden Orten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Konsum von Alkohol untersagt:

•    Bushaltestellen
•    Bahnhöfen
•    Marktplätzen
•    Tankstellen
•    Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften (einschließlich dazugehörige Parkplätze und Parkhäuser)

Die Allgemeinverfügung gilt vom 28.01.2021 bis einschließlich 14.02.2021.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter
www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.