Förderung der Arbeit der Selbsthilfegruppen 2020 - Aufruf

07.01.2020 00:00

Der Landkreis fördert im Jahr 2020 die im Kreisgebiet tätigen ehrenamtlich arbeitenden Selbsthilfegruppen von Betroffenen und Angehörigen Betroffener mit den vom Freistaat über die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung zur Verfügung gestellten Mitteln.

Diese Mittel sollen auf der Grundlage des auf der Internetseite des Landkreises veröffentlichten Leitfadens für die Förderung an die Selbsthilfegruppen weitergegeben und so das ehrenamtliche Engagement unterstützt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Der vollständig ausgefüllte Antrag mit den notwendigen Unterlagen ist bis spätestens 28.02.2020 beim Landratsamt, Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz, einzureichen. Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung bietet die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS Pirna) sowie das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz im Landratsamt.

Kontakt:

Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen
Schillerstraße 35
01796 Pirna
Telefon: 03501 582713
E-Mail: kiss-pirna@buergerhilfe-sachsen.de

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2326
E-Mail: gesundheit@landratsamt-pirna.de

Den Leitfaden sowie das Antragsformular sind zu finden unter www.landratsamt-pirna.de/amt-fuer-gesundheits-verbraucherschutz.html.

Dem Landkreis werden für das Jahr 2020 insgesamt 12.062,98 Euro aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.