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29.07.2026 15:00
Nach § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung wird der mit der Verfügung vom 23. April 2026 festgelegte Sperrbezirk um die Ortschaft Lohmen aufgehoben. Daher gilt die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk nach § 12 Abs. 3 Bienenseuchen-Verordnung als erloschen.
Die ausführliche Allgemeinverfügung ist unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html zu finden.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de