Neue Taxitarifverordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft

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30.07.2026 13:30

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Der Verkehr mit Taxen stellt einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs dar. Insbesondere in ländlich geprägten Regionen erfüllt das Taxigewerbe eine wichtige Ergänzungsfunktion zum Linienverkehr und gewährleistet Mobilität auch außerhalb regulärer ÖPNV-Angebote. Um den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und die Leistungsfähigkeit des Taxigewerbes langfristig zu sichern, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15. Juni 2026 die Neufassung der Taxitarifverordnung für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschlossen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Tarifanpassungen 

Die derzeit geltenden Beförderungsentgelte beruhen auf der Zweiten Änderungsverordnung zur Taxitarifverordnung aus dem Jahr 2022. Seit diesem Zeitpunkt haben insbesondere gestiegene Personal-, Energie-, Kraftstoff- und Betriebskosten dazu geführt, dass die bisherigen Beförderungsentgelte die tatsächlichen Kosten der Taxiunternehmen nicht mehr ausreichend abbilden.

Die folglich gebotene Tarifanpassung orientiert sich an der Kostenentwicklung sowie an allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die durchschnittliche Tariferhöhung beträgt etwa 13 bis 15 Prozent. 

Einführung von Festpreisen und Sonderzuschlägen 

Im Sinne der Modernisierung des Taxiverkehrs können für vorbestellte Fahrten künftig Festpreise innerhalb eines definierten Tarifkorridors (mit Mindest- und Höchstpreisen) vereinbart werden. Die neue Verordnung erlaubt es außerdem, flexibel auf außergewöhnliche und vorübergehende Kostenentwicklungen zu reagieren. Schwanken beispielsweise die Kraftstoffpreise erheblich, kann das Landratsamt auf Antrag der Taxiunternehmen einen Sonderzuschlag genehmigen.

Struktur des Taxigewerbes im Landkreis 

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind derzeit 43 Taxiunternehmen ansässig. Davon sind neun Unternehmen in der Taxi- und Mietwagengenossenschaft Pirna und fünf in der Taxi- und Mietwagengenossenschaft Freital organisiert. 98 Fahrzeuge befinden sich derzeit zur Durchführung von Beförderungsleistungen mit Taxen im Einsatz beziehungsweise verfügen über eine entsprechende Genehmigung.

Die neugefasste Taxitarifverordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft und ist auf der Seite www.landratsamt-pirna.de/verkehrsrecht-personenbefoerderung.html unter www.landratsamt-pirna.de/download/Taxitarifordnung.pdf zu finden. Als Download ist eine Übersicht über die Änderungen der Taxitarifverordnung beigefügt.