17.06.2026 11:20
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2026 umfänglich über die regionale Energieplanung auf Grundlage der Windkraftflächenziele des Bundes diskutiert. Die CDU-Fraktion brachte diesbezüglich einen vor allem an den Bund gerichteten Antrag für die Überführung der Möglichkeit zur Aufstellung einer technologieoffenen, regionalbezogenen Energieplanung ein, die das vorliegende Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ablösen soll. Ergänzungsanträge wurden seitens der Fraktionen AfD, Freie Wähler, SPD/Grüne sowie der Gruppe Konservativen Mitte eingebracht. Die Fraktion der CDU selbst brachte zudem einen Änderungsantrag ihrer eigenen Beschlussvorlage an.
Weiterhin wurde im Kreistag die Stellungnahme der Landkreisverwaltung zum Entwurf des Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge diskutiert. Dabei wurde die Stellungnahme mehrheitlich befürwortet, welche damit, bis auf einen Ergänzungsantrag seitens der Fraktion Freie Wähler/FDP, als Stellungnahme des Landkreises in das weitere Verfahren zur Aufstellung des genannten Teilregionalplans einfließen wird.
Anträge aus den Fraktionen
Der Antrag der Fraktion AfD beinhaltete den Aufruf an die sächsische Staatsregierung und den Deutschen Bundestag, das WindBG aufzuheben. Der Antrag wurde durch den Kreistag mehrheitlich abgelehnt.
Der CDU-Fraktionsantrag beinhaltete die Beendigung der pauschalen Flächenvorgaben für Windenergie gemäß dem WindBG. Dazu soll sich die Landesregierung im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dieses Gesetz zu überarbeiten beziehungsweise aufzuheben und durch ein regionales, technologieoffenes Energiebedarfskonzept umzuwandeln. Dies soll zu einer ausgewogeneren Raumentwicklung, minimierten Flächenlasten und einer Kompensation oder Ablösung der Windenergieflächenquote beitragen. Ziel ist es durch eine Neuausrichtung die Kriterien der Zumutbarkeit, Landschaftsverträglichkeit und Akzeptanz stärker in den Fokus zu nehmen.
Der Teilregionalplan Wind wird durch den Kreistag dennoch aufgrund der derzeit gesetzlichen Rahmenbedingungen mehrheitlich anerkannt. Die Kreisräte sprachen sich aber grundlegend gegen die im WindBG festgelegten verbindlichen, mengenmäßigen Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten aus.
Sollte auf Bundesebene keine Änderung der Flächenvorgaben erfolgen, muss auf Ebene des Sächsischen Landesplanungsgesetzes eine ausgewogene Umsetzung der vorgegebenen Flächenziele sichergestellt werden. Hierfür sollen in Planungsverbänden mit vielen Schutzgebieten oder städtischen Flächen die Windenergieflächenquoten prozentual an die tatsächlichen räumlichen und sozialen Bedingungen angepasst oder ausgeglichen werden.
Der Antrag der Fraktion CDU wird durch einen Antrag der Konservativen Mitte ergänzt. Demnach beauftragt der Kreistag Landrat Michael Geisler mit mehrheitlicher Befürwortung, die durch die Ausweisung von Vorranggebieten in der vorliegenden Planung zum Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung betroffenen Grundstückseigentümer in geeigneter Weise über ihre Rechte und die gesetzliche Wirkung der Ausweisung von Vorrangebieten zu informieren.
Dem Ergänzungsantrag der Fraktion Freie Wähler/FDP um Stellungnahme der Landkreisverwaltung zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge wird mehrheitlich zugestimmt. Sie fordert, dass Betreiber von Wind- und großflächigen Solaranlagen verbindlich an den Infrastrukturkosten beteiligt werden. Vor der Ausweisung weiterer Vorranggebiete soll geprüft werden, ob die Netzbetreiber die geplante Strommenge im Planungszeitraum tatsächlich abnehmen können. Dazu ist eine verbindliche Abfrage bei den Netzbetreibern nötig, um die Ergebnisse in die Planung einzubeziehen.
Stellungnahme der Verwaltung an den Regionalen Planungsverband
Der Entwurfsplanung des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge gingen etwaige Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, weiterführende Beratungen und Abstimmungen innerhalb der Gremien des Planungsverbandes sowie zusätzliche Untersuchungen auf Ebene des Regionalen Planungsverbandes voraus. Innerhalb der Planaufstellung und unter Beachtung der geringen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes gingen mit der Ausarbeitung der Planung vor allem zwei zentrale Punkte einher: die Definition eines Mindestabstands von 1.000 Metern zu jeglicher Wohnbebauung sowie die Begrenzung des Anteils der Vorranggebiete für Windenergienutzung innerhalb einer kommunalen Fläche auf maximal 4,0 Prozent.
Es bleibt dabei, dass der Entwurf die genannten Sachverhalte unter der Prämisse behandelt, 1,3 Prozent der Fläche der Planungsregion als Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie festlegen zu müssen, was aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten Spannungen verursacht. Eine rechtlich verbindliche Planung wird jedoch weiterhin als zielführender angesehen, vor allem unter Betrachtung möglicher Folgen durch die ansonsten eintretende „Superprivilegierung“, die bei fehlender verbindlicher Planung ab dem 1. Januar 2028 greifen würde und Windenergieanlagen grundsätzlich im gesamten Außenbereich genehmigungsfähig machen würde.
In Anbetracht der regionalen Gegebenheiten und der rechtlichen Lage schließt die Stellungnahme damit ab, dass eine ausgewogenere Verteilung von Vorranggebieten dazu beitragen kann die dargestellte, hohe Konzentration in einzelnen Räumen zu verringern. Dabei ist es wichtig, dass es nicht zu einer pauschalen Ablehnung einzelner Flächen kommt, sondern vielmehr die Prüfung zum Tausch von Flächen vorgenommen werden soll. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das vom Bund vorgegebene Flächenziel mit der vorliegenden Planung lediglich knapp eingehalten werden kann.
Der Kreistag nimmt die Stellungnahme der Landkreisverwaltung zum Entwurf des Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich dessen Einreichung als Stellungnahme des Landkreises in das derzeit laufende Verfahren zum genannten Teilregionalplan.
Momentan liegt der Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge öffentlich aus. Das Beteiligungsverfahren läuft noch bis zum 6. Juli 2026 (Entwurf Sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung | Beteiligungsportal).