28.03.2023 14:30
Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden Frauen und Männer aus unserem Landkreis gesucht, die sich für das Ehrenamt des Jugendschöffen interessieren.
Jugendschöffen wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an Entscheidungen zur Rechtsprechung mit. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises entscheidet über die Bewerber, die dann als Vorschläge bei den zuständigen Amtsgerichten eingereicht werden. Dort erfolgt dann durch den Wahlausschuss die endgültige Entscheidung über die Berufung der Jugendschöffen.
Die Bewerbungsfrist für das Amt des Jugendschöffen wurde jetzt bis zum 30.04.2023 verlängert. Bewerbungen nimmt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt, Büro Landrat, Schloßhof, 2/4 01796 in Pirna, E-Mail: buero.landrat@landratsamt-pirna.de entgegen.
Die entsprechenden Formulare können von der Internetseite des Landkreises www.landratsamt-pirna.de. heruntergeladen werden. Erhältlich sind diese auch während der Öffnungszeiten des Landratsamtes in den Bürgerbüros in 01796 Pirna, Schloßhof 2/4, in 01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7, in 01705 Freital, Hüttenstraße 14 oder in 01855 Sebnitz, Kirchstraße 5.