Corona-Virus: Unterschreitung der Inzidenz von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen und neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – Lockerungen ab 1. Juli

30.06.2021 00:00

Symbolbild

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde die Sieben-Tage-Inzidenz von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Ab Donnerstag, dem 1. Juli 2021, werden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit in Kraft treten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ein Großteil der Beschränkungen entfallen.

Folgende Punkte sind jedoch weiterhin zu beachten:

  • Erstellung und Einhaltung der in der Verordnung geforderten Hygienekonzepte oder Genehmigung von Hygienekonzepten
     
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen, körpernahen Dienstleistungen, Großveranstaltungen im Innenbereich und im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr,
     
  • Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske u. a. in Pflegeeinrichtungen
     
  • Großveranstaltungen (über 1.000 Besucher) nur mit Terminbuchung, Kontakterfassung und tagesaktuellem Test
     
  • Besuch von Diskotheken im Innenbereich mit tagesaktuellem Test
     
  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske entfällt für Schülerinnen, Schüler, schulisches Personal und Hortpersonal weiterhin. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske wird jedoch empfohlen. Für den Zutritt in Schulen und Kindertageseinrichtungen besteht eine einmal wöchentliche Testpflicht.

 

Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.

Die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung und weitere Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen sind unter www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9947 zu finden.