Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 23.11.2021

23.11.2021 00:00

Symbolbild

Die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 (SächsGVBl. S. 1261) verpflichtet die Landkreise und Kreisfreien Städte dazu, ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu erlassen.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet eine Anlage mit konkret bezeichneten öffentlichen Orten und Plätzen, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden, auf denen der Konsum von Alkohol untersagt ist.

Generell ist an folgenden Orten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Ausschank und der Konsum von Alkohol untersagt:

  • vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars und Imbissangeboten,
  • auf Sport- und Spielflächen,
  • an Haltestellen und in unmittelbarer Nähe von Bahnhofsgebäuden,
  • auf Parkplätzen sowie in Parkhäusern,
  • in Park-, Grün- und Freizeitanlagen, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden

Die Allgemeinverfügung gilt vom 24.11.2021 bis einschließlich 12.12.2021.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter

www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.