Nach § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung wird der mit der Verfügung vom 25. März 2026 festgelegte Sperrbezirk in der Ortschaft Heidenau, Ortsteil Gommern und Wölkau aufgehoben. Daher gilt die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk nach § 12 Abs. 3 Bienenseuchen-Verordnung als erloschen.