04.08.2026 09:00
Die anhaltenden Sommertemperaturen führen derzeit zu immer mehr Hinweisen und Anzeigen aus der Bevölkerung. Viele Bürger melden Nutztiere, die ohne ausreichenden Sonnenschutz auf den Weiden stehen. Besonders häufig betreffen diese Meldungen Schafe, Pferde und Rinder.
Das Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erinnert alle Tierhalter an ihre gesetzliche Pflicht nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie müssen ihre Tiere angemessen versorgen und jederzeit vor schädlichem Wetter schützen. Konkret bedeutet das: Den Tieren müssen auf der Weide dauerhaft ausreichend frisches Trinkwasser sowie Schatten durch Bäume oder Unterstände zur Verfügung stehen.
Eingehende Hinweise auf mögliche Verstöße unterliegen der Überprüfung durch das Fachamt. Werden tierschutzrechtliche Mängel festgestellt, kann die Behörde Maßnahmen sowie Bußgeldverfahren einleiten. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben ziehen empfindliche Bußgelder nach sich.
Das Veterinäramt bittet alle Tierhalter, die Tierhaltung insbesondere bei Extremwetter wie Hitze oder Starkregen mehrmals täglich zu überprüfen. Eine ausreichende Wasserversorgung sowie der erforderliche Witterungsschutz müssen jederzeit sichergestellt sein.
Bei Fragen zur tierschutzgerechten Haltung von Weidetieren oder zu den gesetzlichen Anforderungen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes beratend zur Verfügung.
Kontakt
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de