Zuständigkeiten an Haltestellen – wer ist wofür verantwortlich?

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19.03.2026 15:00

Bushaltestelle

Haltestellen sind zentrale Bestandteile des öffentlichen Personennahverkehrs und werden täglich von zahlreichen Fahrgästen genutzt. Dabei stellen Fahrgäste häufig die Frage, wer für die Ausstattung, den Zustand und die Sicherheit einzelner Haltestellen verantwortlich ist. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Zuständigkeiten an Haltestellen auf mehrere Akteure verteilen.

Als Verkehrsunternehmen ist die Regionalverkehr Sächsische Schweiz Osterzgebirge GmbH (RVSOE) in erster Linie für den Betrieb des Busverkehrs verantwortlich. Dazu zählen unter anderem die Planung und Durchführung der Fahrten, der Einsatz der Fahrzeuge sowie die Information der Fahrgäste über Fahrpläne, Änderungen und Störungen.

Eine Haltestelle im Linienverkehr muss durch ein offizielles Haltestellenschild gemäß StVO gekennzeichnet sein. Dieses erkennen Fahrgäste am gelben Kreis auf weißem Untergrund mit grünem Rand und einem grünen „H“ in der Mitte. Meist ist dieses Haltestellenschild mit weiteren Informationen wie den Linien, die die betreffende Haltestelle bedienen und Zusatzinformationen beispielsweise zu GuteNacht-Linien versehen. Außerdem sind an der Haltestelle die jeweiligen Fahrpläne gut sichtbar auszuhängen.

Das Verkehrsunternehmen ist dafür verantwortlich, das Haltestellenschild aufzustellen und die Fahrgäste über die Fahrzeiten zu informieren. Der genaue Aufstellungsort des Schildes wird dabei unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen Kriterien von der zuständigen Kommune im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt. Die RVSOE arbeitet dabei eng mit den zuständigen Stellen zusammen und berät insbesondere bei der Auswahl eines geeigneten Standorts für neue oder veränderte Haltestellen.

Für die bauliche Gestaltung der Haltestelle selbst – zum Beispiel für den Fahrgastunterstand, die barrierefreie Ausführung, den Bordstein, die Warteflächen oder den Untergrund – ist in der Regel die jeweilige Kommune zuständig. Diese ist ebenso für die Unterhaltung, die Reinigung und die Instandsetzung verantwortlich. Gleiches gilt für die Beleuchtung, den Winterdienst sowie die Pflege des Umfeldes. Darüber hinaus fällt die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Aufgabenbereich der Kommunen, sie sind somit auch für die Prävention und den Umgang mit Vandalismus oder Gewalttaten an den Haltestellen verantwortlich. Die RVSOE sorgt während der Fahrt und innerhalb der Fahrzeuge für die Sicherheit. Um den Schutz der Fahrgäste zu gewährleisten und Vorfälle wie Übrgriffe zu verhindern, setzt das Unternehmen in vielen Bussen moderne Videokameras zur Überwachung ein. 

Hinweise von Fahrgästen zu Mängeln an Haltestellen werden durch die RVSOE aufgenommen und – sofern sie nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich fallen – an die verantwortlichen Stellen weitergeleitet.

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Leiterin Vertrieb/Marketing
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