Wohin mit den Weihnachtsbäumen nach dem Fest?

02.01.2020 00:00

Amtsleiterin Umweltamt informiert:

Nach dem Abfallrecht ist die Sachlage eindeutig: Weihnachtsbäume sind nach ihrer Nutzung Pflanzenabfälle und unterliegen damit den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Demnach sind Abfälle vorrangig zu verwerten. Ein Verbrennen von Weihnachtsbäumen ist grundsätzlich unzulässig, da dies keine ordnungsgemäße und schadlose Art der Entsorgung ist. Beim Verbrennen ist mit einer erheblichen Ruß- und Rauchentwicklung zu rechnen.

Wie können Weihnachtsbäume ordnungsgemäß entsorgt werden?

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) informiert unter www.zaoe.de/abfallbeseitigung/auswahl über stattfindende Sammlungen von Weihnachtsbäumen. Außerdem können zerkleinerte Weihnachtsbäume in die Biotonne gegeben oder direkt an der Kompostierungsanlage in Freital, an den Umladestationen oder den Wertstoffhöfen des ZAOE abgegeben werden. Grundsätzlich sind der gesamte Baumbehang, auch das Lametta und Kerzen, zu entfernen.

Zulässig ist es auch nur die Zweige des Baumes einer Kompostierung zuzuführen. Der Stamm kann unter der Voraussetzung, dass das Holz  trocken ist, als Brennstoff in Kleinfeuerungsanlagen eingesetzt werden.

Beim Verbrennen der Weihnachtsbäume als Brauchtum geht es nicht um Abfallrecht, sondern um Polizeirecht und Veranstaltungsrecht. Zuständig dafür sind die Gemeinden, die in ihrer Polizeiverordnung diesbezügliche Regelungen treffen können.

Unter Brauchtumsfeuern sind anerkannte und über Jahre hinweg gepflegte Veranstaltungen zu verstehen, bei denen es um die Pflege einer bestehenden Tradition geht. Es gibt Gemeinden, die in ihren Polizeiverordnungen definieren, was sie zum überlieferten Brauchtum zählen, und die außerdem nur ein Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen erlauben. Wichtig ist, dass der Brauch und nicht die Entsorgung der Bäume im Vordergrund steht.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Umweltamt

Tel.: 03501 515-3400

E-Mail: umwelt@landratsamt-pirna.de