Vereinsförderung 2027 – Stadt Sebnitz unterstützt gemeinnützige Vereine

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03.09.2026 10:30

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NEWS - Information Stadtverwaltung Sebnitz

Auch im Jahr 2027 haben Sebnitzer Vereine die Möglichkeit, im Rahmen der Vereinsförderung finanzielle Unterstützung durch die Große Kreisstadt Sebnitz zu beantragen.

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendarbeit sowie Projekte, die das kulturelle und sportliche Leben in Sebnitz bereichern. Förderfähig sind außerdem Veranstaltungen, die für die Große Kreisstadt Sebnitz von überregionaler Bedeutung sind und dazu beitragen, die Stadt nach außen zu präsentieren.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Sebnitz oder überwiegender Tätigkeit in Sebnitz, die mit ihren Aktivitäten einen Beitrag zum gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Leben der Stadt leisten.

Was kann gefördert werden?
Die Vereinsförderung kann beispielsweise für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, kulturelle oder sportliche Aktivitäten sowie für Veranstaltungen und damit verbundene Kosten beantragt werden.

Wie vielfältig die Vereinsförderung eingesetzt werden kann, zeigen Beispiele aus dem Jahr 2026: Der Verein für Rassegeflügel Sebnitz e. V. erhielt 2.350 Euro für das Erntedankfest und die damit verbundenen Kosten. Anlässlich ihres 450-jährigen Jubiläums erhielt die Schauanlage Neumannmühle e. V. 2.000 Euro. Für die Anschaffung einer neuen Netzanlage wurden dem Flugmodellclub e. V. 3.000 Euro bewilligt.
Die Beispiele verdeutlichen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Vereinsförderung und ihren Beitrag zu einem aktiven Vereinsleben und ehrenamtlichen Engagement in Sebnitz.

Antragstellung und Frist
Anträge für die Vereinsförderung 2027 sind unter Verwendung des Antragsformulars der Stadtverwaltung Sebnitz bis spätestens 30. September 2026 schriftlich einzureichen.
Das entsprechende Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt Sebnitz im Bereich Rathaus/Formulare erhältlich.


Bei Fragen zur Vereinsförderung und zur Antragstellung steht Ihnen Herr Guderle von der Stadtverwaltung Sebnitz gern zur Verfügung.

Kontakt:
Große Kreisstadt Sebnitz
Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz
Tel: +49 35971 84-153
E-Mail: arno.guderle@stadtverwaltung-sebnitz.de
Web: rathaus.sebnitz.de