Ein Ort für Kinder- und Jugendarbeit an Schulen: Schulsozialarbeit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

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19.08.2026 08:45

Luftballons an Schule

Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe direkt in der Schule. Sie bietet jungen Menschen Beratung und Unterstützung im Alltag. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge setzt diese Projekte bereits seit dem Schuljahr 2017/18 erfolgreich an verschiedenen Grund-, Ober- und Förderschulen sowie Gymnasien um. Welche Schulen ein solches Angebot erhalten, regelt eine feste Rangliste. Diese hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen und gilt bis zum Jahr 2030.

Aktuell gibt es im Landkreis 37 Projekte der Schulsozialarbeit. Jedes Projekt basiert auf einer engen Partnerschaft. Dazu schließen der Schulträger, die Schulleitung und der jeweilige Jugendhilfeträger eine Kooperationsvereinbarung ab. 

„Entscheidend ist, dass die Fachkräfte eng mit den Schulen zusammenarbeiten, gut in den Schulalltag integriert sind und eine enge, vertrauensvolle Beziehung zu den jungen Menschen aufbauen“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Neben den Schülerinnen und Schülern unterstützen die Experten auch Eltern, Sorgeberechtigte, Lehrkräfte sowie andere Interessierte bei Fragen und Problemen.“

Die eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter sind ausgebildete Fachkräfte, für deren Arbeit grundsätzlich die gesetzliche Schweigepflicht gilt. Sie sind bei Trägern der freien Jugendhilfe angestellt und erhalten von diesen ihre fachlichen Vorgaben. Die Schulsozialarbeit läuft auch in den Ferien weiter. Diese unterrichtsfreie Zeit wird genutzt, um Statistiken auszuwerten, Berichte zu schreiben und die pädagogische Arbeit konzeptionell vor- und nachzubereiten. 

Das Jugendamt des Landkreises begleitet alle Projekte kontinuierlich durch eine professionelle Fachberatung. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zu den jeweiligen Projektstandorten sowie zur Fachberatung des Jugendamtes sind unter https://www.landratsamt-pirna.de/schulsozialarbeit.html 
zu finden. 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Mitteln des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.