Präventiver Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Gemeinsam für ein sicheres Aufwachsen

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18.06.2026 11:30

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Ziel des präventiven Kinder- und Jugendschutzes ist es, dass junge Menschen gestärkt und selbstbewusst mit den Gefahren im Alltag umgehen können. Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge arbeitet dabei eng mit Schulen, Vereinen und Familien zusammen. Ein starkes Netz aus offener und mobiler Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und vielen weiteren Partnern ermöglicht ein sicheres Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in unserer Region. Zudem gibt es eine Fachstelle zu diesem Thema, Träger ist der Verein HANNO e. V. 

Digitale Mediennutzung

In den Ferien haben Kinder und Jugendliche mehr Freiräume für die digitale Welt. Es ist wichtig, dass über die Gefahren, wie Cybermobbing, gesprochen wird und dass faire Medienzeiten miteinander vereinbart werden. 

Empfehlungen zur Mediennutzung in den Ferien:

  • 0 – 3 Jahre: keine Medien
  • bis 6 Jahre: nicht mehr als 30 Minuten pro Tag und nur mit Begleitung
  • bis 9 Jahre: nicht mehr als 45 Minuten pro Tag und möglichst mit Begleitung
  • bis 12 Jahre: nicht mehr als 60 Minuten pro Tag und möglichst mit Begleitung
  • bis 16 Jahre: nicht mehr als ein bis zwei Stunden pro Tag. Dabei sollten Absprachen getroffen werden wie beispielsweise handyfrei ab 21 Uhr.
  • bis 18 Jahre: im Gespräch bleiben

Partys, Feste und Alkohol

Es sollte auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geachtet werden, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf und Konsum von Alkohol sowie die Ausgehzeiten des Kindes und Jugendlichen.

Alkoholregeln (öffentlicher Raum):

  • unter 14 Jahre: Striktes Verbot
  • 14 – 16 Jahre: Bier, Wein, Sekt nur mit Sorgeberechtigten
  • ab 16 Jahre: Bier, Wein, Sekt ohne Begleitung erlaubt
  • unter 18 Jahre: Spirituosen (über 15 % Alkoholgehalt) komplett verboten

Ausgehzeiten (öffentliche Disko/Tanz):

  • mit Begleitung: generell erlaubt
  • ohne Begleitung: unter 16 Jahre verboten. Bis 18 Jahre maximal bis 24 Uhr
  • Jugendhilfe-Träger: unter 14 Jahre bis 22 Uhr. Ab 14 Jahre bis 24 Uhr

Empfehlung für private Feiern:

  • ab 12 / 14 Jahre: Bis 21 Uhr / 22 Uhr
  • ab 15 / 16 Jahre: Bis 23 Uhr / 24 Uhr

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