Schaffung sicherer Orte für Pflegekinder

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05.12.2025 12:15

Titelbild Schutzkonzept Pflegekinderhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Jugendhilfeausschuss verabschiedet erstes Schutzkonzept für Pflegekinder im Landkreis

Die Reform des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII), auch bekannt als Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), trat am 10. Juni 2021 in Kraft und stellte eine der größten Reformen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dar. Ziel des Gesetzgebers war es, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und eine umfassende, inklusive Unterstützung zu gewährleisten. 

Seit dem soll nach § 37b SGB VIII auch die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege ausdrücklich geregelt werden. Das Jugendamt hat konzeptionell zu definieren und praktisch sicherzustellen, dass während der Dauer des Pflegeverhältnisses die Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und der Schutz vor Gewalt erfolgt. 

Nach der Reform begann der Pflegekinderdienst des Jugendamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in einem intensiven Fachaustausch, ein erstes Schutzkonzept für Pflegekinder im Landkreis zu entwickeln. In seiner Sitzung am 6. November 2025 nahm der Jugendhilfeausschuss das Schutzkonzept zur Kenntnis. Damit kann es nun umgesetzt werden. 

„Unser Landkreis setzt alles daran, sichere Orte für Pflegekinder zu schaffen und das Schutzkonzept spielt dabei eine zentrale Rolle“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Aufbauend auf diesem Konzept wurden vom Jugendamt klare Leitsätze entwickelt, um die unveräußerlichen Grundrechte junger Menschen in Pflegefamilien bestmöglich zu schützen und zu gewährleisten.“ 

Bereits in den vergangenen Jahren im Pflegekinderdienst etablierte Maßnahmen, zum Beispiel die Durchführung von Eignungsverfahren für Pflegeelternbewerber sowie das Vorgehen bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung nach festgelegten Qualitätsstandards, wurden um neue Maßnahmen ergänzt. Pflegekinder und Pflegeeltern werden nun beispielsweise verstärkt zu den Rechten als Pflegekind aufgeklärt. 

Das Ziel des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes ist es, schutzbedürftige Pflegekinder zu unterstützen, damit sie in einem geschützten Umfeld aufwachsen können.

Weitere Informationen zum Schutzkonzept können auf der Website des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html nachgelesen werden.