08.10.2025 08:45
Auch im Jahr 2026 besteht wieder die Möglichkeit Fördermittel aus dem sächsischen Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ zu beantragen. Grundlage ist seit 2023 die Förderrichtlinie „Investitionen Teilhabe“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ziel des Programms ist, Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Gefördert werden sowohl kleine Investitionsvorhaben zum Abbau bestehender Barrieren, beispielsweise im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich als auch kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen. Das Land Sachsen stellt hierfür insgesamt vier Millionen Euro für den gesamten Freistaat zur Verfügung.
Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Antragsberechtigt sind Betreiber, Mieter und Pächter folgender öffentlicher Einrichtungen:
- soziale Einrichtungen, Verbände, Vereine
- Kirchen, Religionsgemeinschaften
- Gastronomieeinrichtungen
- bereits bestehende ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen, Ärztehäuser in nichtstaatlicher Trägerschaft
Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um ein freiwilliges Angebot (z. B. Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Volkshochschulen) handelt.
Beispiele der Förderung können sein:
- barrierefreier Zugang
- Rampen
- Aufzüge, Treppenlifte, Plattformlifte
- Automatiktüren, elektrische Türöffner
- Orientierungshilfen, Leitsysteme
- Schaffung barrierefreier öffentlicher Spielplätze
- barrierefreie Kommunikation
- Induktive Höranlagen
- Audioguides
- Tastmodelle
- barrierefreie Sanitäranlagen
- Errichtung Behindertentoilette
- barrierefreie Arzt- und Zahnarztpraxen
- barrierefreie Zugänge, barrierefreie Kommunikationsanlagen, barrierefreie Sanitäranlagen
- medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderungen dienen, wie
Hebelifte, spezielle Liegen etc.
Die Antragstellung kann ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30. November 2025 (Posteingang Landratsamt) erfolgen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Diese Ausschreibung und das Antragsformular sind im Internet unter:
www.landratsamt-pirna.de/barrierefreies-bauen.html zu finden.
Antragsabgabe:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Fördermittelmanagement
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Ansprechpartnerinnen im Landratsamt:
Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement
Telefon: 03501 515-4006
E-Mail: sozialamt@landratsamt-pirna.de
Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen
Telefon: 03501 515-2005
E-Mail: behindertenbeauftragte@landratsamt-pirna.de
Weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter
www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html erhältlich.