Jagdscheinverlängerung 2021 per Post

04.03.2021 00:00

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Aufgrund der derzeitigen Situation rund um das Corona-Virus und den damit verbundenen Einschränkungen erfolgt die Erteilung bzw. Verlängerung von ablaufenden Jagdscheinen im Jahr 2021 ausschließlich postalisch. Eine persönliche Vorsprache ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Im Vorfeld der Jagdscheinverlängerung erhalten alle Jagdscheininhaber, die gleichzeitig Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, den Bescheid über die erfolgte Zuverlässigkeitsprüfung nach § 4 WaffG. Die Beantragung der Jagdscheinverlängerung ist ab Erhalt des Bescheides möglich.

Zur Beantragung des Jagdscheins sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
  • Versicherungsnachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Jagdscheinheft
  • ein aktuelles Passfoto, falls keine freien Eintragspositionen mehr auf den Seiten 4 und 5 des Jagdscheinheftes vorhanden sind.

Die Unterlagen können auch in den Bürgerbüros des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Freital, Dippoldiswalde, Sebnitz oder Pirna eingereicht (bevorzugt auch dort eingeworfen) werden. Nach erfolgter Erteilung des Jagdscheins wird dieser zusammen mit der Rechnungslegung übersandt.

Jagdscheininhaber, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, können ihre Jagdscheine zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.o.) ab sofort bei der unteren Jagdbehörde einreichen.

Der Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins ist zu finden unter www.landratsamt-pirna.de/jagdrecht.html.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Allgemeines Ordnungsrecht
Jagd- und Waffenrecht
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-4210
E-Mail: waffeundjagd@landratsamt-pirna.de