Landratsamt bestätigt Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in Gohrisch – Amtsantritt des Gewählten verzögert sich jedoch

21.02.2020 00:00

Kommunalamtsleiter Thomas Obst informiert

Nach Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens zur Bürgermeisterwahl in Gohrisch hat das Landratsamt mit Bescheid vom 17. Februar 2020 die Gültigkeit der Wahl festgestellt und damit das Ergebnis der Wahl bestätigt.

Bei der Wahl am 19. Januar 2020 wurde Herr Christian Naumann (70) mit 536 Stimmen gewählt. Der andere Bewerber, Herr Johannes Dietrich (41), erhielt 383 Stimmen.   

Im Wahlprüfungsverfahren hat das Landratsamt den Einspruch eines Wahlberechtigten gegen das Ergebnis der Wahl zurückgewiesen.

Das Amt des Bürgermeisters kann Christian Naumann erst nach Rechtskraft der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl antreten. Diese tritt frühestens einen Monat nach Zugang des Bescheides ein, also nicht vor dem 20. März 2020. Sollte bis dahin Klage gegen die Wahlprüfungsentscheidungen des Landratsamtes erhoben werden, verzögert sich der Amtsantritt weiter.