Gesundheitszeugnis – Termine online buchen

30.05.2022 00:00

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Für Ausbildung und Beruf in der Gastronomie, in der Lebensmittelbranche und für Berufe, bei denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (z. B. Pflegekräfte, Erzieherinnen), ist die Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses nach § 43 Infektionsschutzgesetz  erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung dieses Nachweises ist die Teilnahme an einer entsprechenden Belehrung  im Referat Gesundheitsamt des Landkreises.

Ab sofort ist es möglich, sich für einen diesbezüglichen Termin online anzumelden.
Unter: https://mitdenken.sachsen.de/-uJg3VxD4 steht das Bürgerportal für alle zur Verfügung.
Die Termine finden dienstags und donnerstags im Landratsamt in Pirna, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, statt.

Für Bürger ohne Internetzugang ist es weiterhin möglich sich telefonisch einen Termin unter 03501 515-0 zu buchen.


•    Die Belehrungen erfolgen in der Gruppe und dauern ca. eine Stunde.
•    Bei der Anmeldung sind folgende Angaben mitzuteilen:
o    Name, Vorname
o    Adresse
o    Geburtstag
o    Tel.-Nr. für evtl. Rückruf bei Terminänderung
o    Beginn der Tätigkeit (Datum), Art der Tätigkeit (z. B. Bäckerei, Fleischerei, Erzieherin in der Kita, Tagesmutter)


Die Bescheinigung darf bei Beginn der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein, gilt dann aber unbegrenzt weiter. Eine Unterbrechung oder ein Wechsel der Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.

Dokumente: Der Personalausweis ist mitzubringen. Der Impfausweis kann zur Überprüfung, Beratung und ggf. Impfung (Chipkarte bitte mitbringen) vorgelegt werden.

Hinweis: Bei Schülern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an der Belehrung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich.

Gebühren: 37,00 Euro (Gebührenbefreiung besteht für Schulpraktikanten und für Schüler der Berufsschulzentren im Rahmen eines Berufsvorbereitungs- bzw. -grundbildungsjahres sowie für ein Freiwilliges Soziales Jahr)